Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein neues PraxisInfoSpezial mit dem Titel „Genehmigungsverfahren in der ambulanten Psychotherapie: Hinweise zu fachlichen Anforderungen, Nachweisen, Psychotherapeutischen Qualifikationen und Zweitverfahren“ veröffentlicht.
Psychotherapeut*innen finden darin Informationen zur Genehmigung der Ausführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen, zu den maßgeblichen Anforderungen an fachliche Qualifikationen und zu Nachweisen sowie Regelungen zu weiteren Psychotherapieverfahren ("Zweitverfahren") in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung.
Hintergrund ist die zum 1. April 2024 in Kraft getretene überarbeitete Psychotherapie-Vereinbarung. Diese wurde an das aktuelle Weiterbildungsrecht und das novellierte Psychotherapeutengesetz angepasst und enthält unter anderem neue Regelungen für Fachpsychotherapeut*innen sowie für weitere Psychotherapieverfahren. Für begonnene oder geplante Aus-, Fort- oder Weiterbildungen gilt eine Übergangsregelung: Bis Ende März 2026 kann eine Qualifikation noch nach den bisherigen Vorgaben begonnen werden.
Das PraxisInfoSpezial ist hier abrufbar.
Die aktuell gültige Psychotherapie-Vereinbarung (Stand 01.01.2025) steht hier zur Verfügung.