Ab April können Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Darüber informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Grundlage ist ein Beschluss des Bewertungsausschusses, der die neue Berufsgruppe in …