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Information zur aktuellen Berichterstattung über die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

06.02.2026

Liebe Kolleg*innen,

auch uns erreichen gerade zahlreiche Anfragen, die sich auf die aktuelle Medienberichterstattung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen bezieht. Wir können die Verunsicherung und Verärgerung gut verstehen und möchten die Dinge kurz einordnen. 

Hintergrund ist, dass die sogenannte "angemessene Vergütung", die Bewertung der meisten psychotherapeutischen Leistungen wie der genehmigungspflichtigen Psychotherapie, der Akutbehandlung und der Psychotherapeutischen Sprechstunde, jährlich im Bewertungsausschuss überprüft wird. Dabei handelt es sich um einen regelhaften Vorgang aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Demnach muss eine maximal ausgelastete psychotherapeutische Praxis (36 x 43 Sitzungen im Jahr) mindestens den Durchschnittsertrag anderer grundversorgender Facharztgruppen erwirtschaften können. 

Die Verhandlungen finden im Bewertungsausschuss zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband statt. Für die Psychotherapeut*innen nehmen an den Sitzungen abwechselnd zwei psychotherapeutische Vertreter*innen teil. Diese können so direkt die Interessen der Psychotherapeut*innen vertreten. 

Bei dieser Art Verhandlungen sind sehr weit auseinanderliegende Positionen zu Beginn nicht ungewöhnlich. Die Verhandlungen finden vertraulich statt. Neu ist in diesem Jahr ist, dass Inhalte der Verhandlungen öffentlich gemacht wurden. 

Fest steht: Beschlossen ist bisher nichts. Die nächste Sitzung des Bewertungsausschusses findet am 11. März statt.  Die Psychotherapeutenkammer ist keine Vertragspartei und daher nicht an den Beratungen im Bewertungsausschusses beteiligt. Entsprechend liegen uns als Kammer keine weitergehenden Informationen zu den laufenden Beratungen vor. Aus Respekt vor den laufenden Verhandlungen kommentieren wir diese zum jetzigen Zeitpunkt nicht und betrachten Zurückhaltung von Seiten der Kammer für geboten. Sobald Beschlüsse und verlässliche Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren. 
 

Schlagworte
Vergütung
KBV
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© iStock.com/imaginima

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