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    KBV und BPtK: Kein Primärarztsystem auf Kosten der psychischen Gesundheit

    26.05.2025

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sprechen sich klar gegen eine Überweisungspflicht im geplanten Primärarztsystem aus. Der Direktzugang zur Psychotherapie sei unverzichtbar – für Patient*innen wie für das Gesundheitssystem.

    Berlin, 26. Mai 2025 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) haben ein gemeinsames Zeichen für den Erhalt des Direktzugangs zur Psychotherapie gesetzt. In einem Beschluss betont die KBV-Vertreterversammlung: Ärztliche und psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sollen auch künftig ohne Überweisung aufgesucht werden können.

    „Das Angebot der psychotherapeutischen Sprechstunde ist ein bewährtes und effektives Instrument zur gezielten Steuerung der Patientenversorgung“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Der direkte Zugang ermögliche es, psychisch erkrankte Menschen frühzeitig und entsprechend ihrer Bedürfnisse zu versorgen.

    Rund 600.000 Patient*innen erhalten derzeit jedes Quartal in der psychotherapeutischen Sprechstunde schnellen Zugang zu Diagnostik, Indikation und passender Behandlung.

    Die BPtK warnt: Eine vorgeschaltete hausärztliche Steuerung – wie sie im Rahmen eines Primärarztsystems diskutiert wird – würde zu längeren Wartezeiten, erhöhter Belastung in der hausärztlichen Versorgung und schlechterem Zugang zur leitliniengerechten Therapie führen.

    „Der Direktzugang ist ein Gewinn für alle – für Patient*innen, für Hausärzt*innen und für das Gesundheitssystem insgesamt“, so Benecke. Die Stärkung psychotherapeutischer Versorgung dürfe nicht durch bürokratische Hürden konterkariert werden.

    Die gesamte Meldung der BPtK finden Sie hier.

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    © iStock.com/imaginima

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