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    Neue Möglichkeit zur Finanzierung der Weiterbildung in Rehabilitationseinrichtungen

    02.05.2025

    Für Reha-Einrichtungen soll ab 2026 ein neues Vergütungssystem gelten. Bis Ende Mai läuft dazu eine Abfrage, in der Einrichtungen vergütungsrelevante Zusatzleistungen angeben können. Dazu gehört auch das Engagement in der psychotherapeutischen Weiterbildung.

    Berlin, 02 Mai 2025 Zahlreiche Kammern und Verbände bemühen sich bereits seit etlichen Jahren um eine angemessene Finanzierung der neuen Psychotherapie-Weiterbildung für unseren beruflichen Nachwuchs. Dabei muss jeder Sektor separat betrachtet werden, denn je nach Bereich sind unterschiedliche Regelungen erforderlich. Mittlerweile sind zwar in allen Bundesländern die neuen Weiterbildungsordnungen verabschiedet - theoretisch ist das neue Weiterbildungssystem also startklar. In der Praxis gestaltet sich der Umsetzungsfortschritt in den Kliniken jedoch sehr unterschiedlich.

    Neues Finanzierungssystem berücksichtigt pflegesatzrelevante Zusatzleistungen

    Für den Bereich der Medizinischen Rehabilitation beziehungsweise die Rehabilitationskliniken tut sich nun eine neue Möglichkeit auf, aktiv zu werden. Denn für sie wird ein neues Finanzierungssystem eingeführt, das von einem einheitlichen Basispflegesatz pro Tag ausgehen soll und zusätzlich eine einrichtungsspezifische Komponente enthält. 

    Das neue Vergütungssystem soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. 

    Engagement in der psychotherapeutischen Weiterbildung kann angegeben werden

    Alle betreffenden Kliniken haben in Vorbereitung der für den Herbst angesetzten Vergütungsverhandlungen die Möglichkeit, eigene pflegesatzrelevante Zusatzleistungen anzugeben. Dazu haben sie kürzlich einen Fragebogen erhalten, der bis zum 30. Mai 2025 ausgefüllt eingereicht werden kann. Darin kann ausdrücklich auch das Engagement in der psychotherapeutischen Weiterbildung angegeben werden. Hier können Sie im Fragebogen unter "Strukturkomponenten - 3. Besondere personelle Strukturen" angeben, dass sie Psychotherapeut*innen in Weiterbildung beschäftigen bzw. zukünftig beschäftigen wollen. So können Sie die Grundlage für die Finanzierung der Weiterbildung in Ihrer Einrichtung zu schaffen.

    Zusatzleistungen sollten nachgewiesen werden können

    Nun gilt es, diese Chance zu nutzen. Wichtig ist, dass die Kliniken bei der derzeit laufenden Abfrage solche Zusatzleistungen benennen und bei Bedarf auch nachweisen können (etwa, indem sie die Anerkennung als Weiterbildungsstätte durch die Psychotherapeutenkammer vorlegen). Der PtK Berlin ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Kolleg*innen in den Reha-Kliniken entsprechend informiert werden. Daher freuen wir uns, wenn Sie diese Info in Ihren Netzwerken breit streuen.

    Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

    Informationen zur Reform der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung finden Sie hier.

    Antragsformulare für die Zulassung als Weiterbildungsstätte finden Sie hier.

     

    Schlagworte
    Weiterbildungsfinanzierung
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