Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni 2025 beschlossen: Ab dem 1. Januar 2026 drohen psychiatrischen Kliniken finanzielle Sanktionen, wenn sie die Mindestanforderungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-Richtlinie) nicht erfüllen. Psychosomatische Einrichtungen bleiben vorerst ausgenommen, bis die Vorgaben an deren Behandlungskonzepte angepasst wurden.
Zudem wird die aufwendige monats- und stationsbezogene Dokumentation gestrichen. Kliniken erhalten dadurch mehr Flexibilität im Personaleinsatz. Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt die Erleichterungen, warnt jedoch vor einem möglichen Versorgungsabbau durch Sanktionsfolgen und fordert weitere Reformen bis 2027 für eine bessere psychotherapeutische Versorgung. Der erste Evaluationsbericht zeigt: Budgetverhandlungen und fehlende Qualitätsstandards erschweren einen leitliniengerechten Personalschlüssel.