Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Juni Änderungen der Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-Richtlinie) ab 2027 beschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisierte, dass die Vorgaben für den Einsatz psychotherapeutischen Personals in der Psychiatrie dabei nicht angepasst werden sollen.
"Wir bedauern, dass der G-BA sein Versprechen nicht eingelöst hat, die PPP-Richtlinie bis 2027 so weiterzuentwickeln, dass eine bessere psychotherapeutische Versorgung möglich wird", so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Sie verwies auf zwei unabhängige Analysen - eine Evaluation der PPP-Richtlinie des IGES-Instituts sowie eine BPtK-Studie auf der Basis von Abrechnungsdaten -, die zeigen, dass Patient*innen insbesondere deutlich weniger Einzelpsychotherapie erhalten, als vorgesehen und fachlich erforderlich wäre.
Vom G-BA beschlossen wurden vor allem Anpassungen bei der psychosomatischen Versorgung. Die Behandlungsbereiche in der Psychosomatik orientieren sich künftig stärker an den tatsächlichen Behandlungs- und Personalstrukturen psychosomatischer Kliniken. Die BPtK begrüßte diesen Schritt.
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