Mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der Anspruch von Patient*innen auf eine kostenfreie erste Kopie ihrer Behandlungsakte nun ausdrücklich gesetzlich verankert. Die Neuregelung ist am 6. Februar in Kraft getreten, wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) berichtet.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Oktober 2023 (Az. C-307/22). Der EuGH hatte entschieden, dass nationale Vorschriften nicht vom datenschutzrechtlichen Grundsatz der Unentgeltlichkeit der ersten Kopie personenbezogener Gesundheitsdaten abweichen dürfen. Mit der Anpassung des BGB wird diese Rechtsprechung nun umgesetzt und für die Praxis rechtlich klargestellt.
Bereits auf dem 47. Deutschen Psychotherapeutentag war die Muster-Berufsordnung entsprechend der EuGH-Entscheidung angepasst worden. Die nun erfolgte Gesetzesänderung schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Patient*innen und Behandelnde.
Die Meldung der BPtK finden Sie hier.