Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Wirkung zum 01. Januar 2026 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V geschlossen. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzt*innen bzw. Vertragspsychotherapeut*innen und Jugendämtern bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Vereinbarung ist Abrechnungsvoraussetzung für die EBM-Leistungen 01681, 01682 und 01450 (für die Videoteilnahme an der Fallkonferenz).
Die Kooperationsvereinbarung finden Sie auf der Website der KV Berlin.