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    Versorgungsverschlechterungsgesetz: Bundeskabinett ignoriert schlechte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

    30.09.2011

    "Das Gesetz zur ‚Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung’ (BR-Drs. 17/6906) wird ein Gesetz zur ‚Verschlechterung‘ psychotherapeutischer Versorgung", so der Präsident der Psychotherapeutenkammer Berlin Michael Krenz. "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Bundeskabinetts am vergangenen Mittwoch." Das Bundeskabinett sprach sich gegen eine Anpassung der Planungszahlen für die Arztgruppe der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aus.

    Seit Monaten fordern bundesweit alle Psychotherapeutenkammern, den bedarfsgerechten Versorgungsgrad für die Arztgruppe "Psychotherapie" zum Stichtag 01.01.2012 neu anzu-passen. Patienten warten monatelang auf einen Psychotherapieplatz. In Berlin liegen die Wartezeiten nach einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer für ein Erstgespräch durchschnittlich bei 8,4 Wochen und ungefähr noch mal so lang für einen Behandlungsplatz. Der heutige Versorgungsgrad basiert noch auf einer willkürlichen Festlegung im Jahre 1999. Seither fand nie eine Anpassung an den tatsächlichen und auch künftigen Bedarf psychotherapeutischer Leistungen statt.

    Noch vor einer Woche hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 456/11) mit einer Gegenäußerung zu den Planungen der Bundesregierung reagiert. Der Bundesrat begründete seinen Gegenentwurf mit den zu langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und dass die psychotherapeutische Versorgung insgesamt verbessert werden müsse.

    Jetzt droht bundesweit ein systematischer Abbau an Psychotherapieplätzen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht einen Abbau an KV-Sitzen vor, der über einem Versorgungsgrad von 110% liegt. Momentan hat Berlin eine "rechnerische Überversorgung" von 158%. Das bedeutet, dass in Berlin 646 von 2113 KV-Sitzen von der Kassenärztlichen Vereinigung schrittweise aufgekauft werden sollen. Anders ausgedrückt: Wöchentlich entfallen rund 15 000 Therapiestunden. "Das bedeutet einen dramatischen Einschnitt für die psycho-therapeutische Versorgung - die fehlenden Therapiemöglichkeiten können niemals durch andere Versorgungssysteme wie zum Beispiel durch Beratungsstellen oder Kliniken aufgefangen werden", so Krenz weiter.

    Dass Psychotherapie kosteneffizient ist, zeigt eine von der Techniker Krankenkasse in Auftrag gegebene Studie "Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie". Demnach erbrachte die Psychotherapie "einen Nutzen zwischen 2 und 4 Euro pro investiertem Euro. "Wenn der Bundestag nicht doch noch reagiert und die Versorgung am tatsächlichen und auch künftigen Bedarf anpasst, wird nicht nur das persönliche Leid der Therapiesuchenden verstärkt, sondern die Kürzung wird auch gesamtgesellschaftlich gesehen einen immensen ökonomischen Schaden nehmen", so Krenz abschließend.

    3022 Zeichen incl. Leerzeichen

     

    versorgungsverschlechterungsgesetz_30092011.pdf
    (PDF, 26.54 kb)

    Kontakt:

    Psychotherapeutenkammer Berlin

    Brigitte Kemper-Bürger, Geschäftsführerin, Kemper-Buerger@psychotherapeutenkammer-berlin.de

    Dr. Beate Locher, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit Locher@psychotherapeutenkammer-berlin.de

    Tel. 030 887140-0/-55/-13
    Fax. 030 887140-40
    Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin

    Dokumente
    versorgungsverschlechterungsgesetz_30092011.pdf
    (PDF, 26.54 kb)
    Schlagworte
    Versorgungsverschlechterungsgesetz
    Versorgungsplanung
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