BPtK: Psychisch kranke Soldaten finden zukünftig schneller einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz. Dazu unterzeichneten gestern Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und das Bundesministerium der Verteidigung eine Vereinbarung, die am 16. September 2013 in Kraft tritt. Soldaten mit psychischen Erkrankungen können damit künftig in einem geregelten Verfahren Psychotherapeuten in Privatpraxen konsultieren. "Traumatisierte Soldaten werden damit deutlich leichter einen ambulanten Behandlungsplatz finden", erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. "Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die überlaufenen Praxen der für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Psychotherapeuten angewiesen."
Berlin, 20. Dezember 2012 - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Neufassung der entsprechenden Richtlinie den Planungsrahmen für die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten nach Fachgruppen einschließlich der Psychotherapeutinnen und -therapeuten für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung festgelegt.
Ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie benötigt, wartet monatelang auf ein erstes Gespräch beim niedergelassenen Psychotherapeuten.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zukünftig die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. November.
In der psychoonkologischen Versorgung im ambulanten Bereich werden immer wieder Defizite und Kapazitätsprobleme festgestellt. Das Tumorzentrum Berlin e.V. möchte Sie deshalb auf ein Gruppenangebot für an Krebs erkrankte Menschen aufmerksam machen, welches von der AG Psychoonkologische Betreuung in der ambulanten Versorgung der Projektgruppe Psychosoziale Onkologie des Tumorzentrum Berlin e.V. konzipiert wurde. Gestartet wird in einer therapeutischen Praxis in Charlottenburg. Weitere Angebote in anderen Berliner Bezirken sind geplant (u.a. Steglitz-Zehlendorf und Pankow).
BPtK: Immer mehr Menschen wegen psychischer Erkrankung in stationärer Behandlung Barmer GEK Krankenhausreport 2011 bestätigt lange ambulante Wartezeiten.
Für PP und KJP, die einen Trägervertrag mit der für den Bereich Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung haben, wird von dieser zum ersten Mal der im Rahmen der Qualitätsvereinbarung festgelegte Qualitätsbericht verlangt. Alle Inhaber von Trägerverträgen werden von der Senatsverwaltung angeschrieben und um Berichterstattung anhand eines einseitigen Musterberichts (s. Anhang) gebeten. Berichtszeitraum ist das Jahr 2010.
Nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist die ambulante Psychotherapie für von Alkohol, Drogen oder Medikamenten abhängige Patienten nun auch dann möglich, wenn die Abstinenz noch nicht erreicht ist. Nähere Details finden Sie in der Pressemitteilung des G-BA.