Die Psychotherapeutenkammer Berlin lädt am Vorabend des diesjährigen Landespsychotherapeutentages auch zur Mitgliederversammlung ein. Sie findet unter dem Motto "Kostenerstattung - eine Lösung für die psychotherapeutischen Versorgungsprobleme in Berlin?" am Freitag, dem 11. September 2015 im SeminarisCampusHotel in Dahlem statt. Zur Einstimmung finden Sie im Anhang schon einmal den genauen Programmablauf.
Im folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen, die das Versorgungsstärkungsgesetz für PsychotherapeutInnen mit sich bringt, in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.
Seit heute ist das neue Krankenhaus-Strukturgesetz in der parlamentarischen Beratung. Aus diesem Anlass erinnert die BPtK an ihre Forderung, dafür zu sorgen, dass mit der Umsetzung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ausreichend Personal für eine leitliniengerechte Behandlung in den Krankenhäusern zur Verfügung steht und finanziert wird.
Im Deutschen Bundestag haben die Beratungen zum Hospiz- und Palliativgesetz begonnen. Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert in diesem Zusammenhang, auch eine regelhafte psychotherapeutische Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten, da in diesem Bereich zurzeit noch große Defizite bestehen. Ähnliches gilt auch für Pflegeheime.
Die Vorlage zum neuen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde vom Bundeskabinett gebilligt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, das KHSG zu nutzen, um die Versorgungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen zu sichern.
Ab 2016 werden durch die Berechnungsmethode des RSA besonders Krankenkassen, die sich für eine gute psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einsetzen (beispielsweise bei ADHS) benachteiligt. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung und die ausführliche Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die Bundesregierung hat den Kabinettsentwurf für das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) veröffentlicht. Darin wird der Abbau der "Überversorgung" gefordert. Allein in Berlin könnten 945 Praxen wegfallen. Lesen Sie hier die Stellungnahme der Delegiertenversammlung der PTK Berlin.
Eine neue Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland liefert aktuelle Zahlen zu Wartezeiten auf einen Therapieplatz, Therapieausfällen, Arbeitszeiten von Psychotherapeuten und Therapieverfahren. An der von Rüdiger Nübling, Karin Jeschke (wissenschaftliche Referentin der PTK Berlin), Matthias Ochs und Jürgen Schmidt im Frühjahr 2012 durchgeführten Befragung nahmen über 2.300 Psychotherapeuten aus fünf Bundesländern teil. Die Studie versteht sich als ein Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgungsforschung. Ein Click auf den Nachrichtentitel bringt Sie zu einer Kurzfassung der Ergebnisse. Und hier die Studie zum Download: Studie zur ambulanten Versorgung 2014 (PDF, 878 kb)
Am 30.11.2013 hat die Delegiertenversammlung einstimmig eine Stellungnahme zum Koalitionsvertrag beschlossen: Die Psychotherapeutenkammer Berlin begrüßt, dass sich die Koalitionspartner für die zukünftige Bundesregierung in ihren Verhandlungen ausführlich mit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland beschäftigt haben.
www.berlin.de: Das gemeinsame Landesgremium für das Land Berlin hat heute für die ambulante Bedarfsplanung ein Konzept zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Bezirke beschlossen.