Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt zwar das Vorhaben der Bundesregierung, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung abzusichern, kritisiert jedoch den aktuellen Änderungsantrag zum BEEP-Gesetzentwurf als unzureichend.
Der Vorschlag greife zu kurz und verfestige sogar eine strukturelle Unterfinanzierung, warnt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. Insbesondere würden zentrale Leistungen wie Supervision, Selbsterfahrung und fachgerechte Behandlung nicht angemessen berücksichtigt.
Die BPtK fordert eine vollständige Berücksichtigung aller Weiterbildungsleistungen in den Vergütungsverhandlungen, eine gezielte Förderung für Praxen und MVZ – analog zur Allgemeinmedizin - sowie eine Übergangsfinanzierung für Kliniken zur Schaffung neuer Weiterbildungsstellen. Ohne tragfähige Finanzierung drohe ab den 2030er-Jahren ein erheblicher Mangel an Fachkräften in der psychotherapeutischen Versorgung.
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