Berlin, 10. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat haben heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verabschiedet. Für die ambulante Psychotherapie besonders relevant: Das Gesetz sieht eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie die Streichung der Angemessenheitsprüfung des psychotherapeutischen Honorars vor. Beide Maßnahmen greifen tief in die wirtschaftlichen Grundlagen psychotherapeutischer Praxen ein.
Die Psychotherapeutenkammer Berlin (PtK Berlin) sieht in dem Gesetz eine erhebliche Gefahr für die ambulante psychotherapeutische Versorgung und schließt sich der scharfen Kritik von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Landeskammern an. Die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin, Eva Schweitzer-Köhn, äußerte sich nach der heutigen Abstimmung fassungslos:
Bundestag und Bundesrat haben heute mit offenen Augen eine Entscheidung getroffen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen den Zugang zu dringend benötigter Behandlung erschweren wird. Wer die Budgetierung ambulanter Psychotherapie beschließt und gleichzeitig die Angemessenheitsprüfung der Honorare streicht, nimmt einen massiven Wegfall von Therapieplätzen billigend in Kauf – während die Wartezeiten auf einen Therapieplatz schon heute vielerorts untragbar lang sind. Das ist keine Reform, das ist ein Kahlschlag auf dem Rücken der Schwächsten. Wir haben gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer und allen Landeskammern im ‚Berliner Appell‘ eindringlich gewarnt und konkrete Nachbesserungen gefordert. Diese Warnungen wurden ignoriert. Die Folgen sind absehbar: weniger Praxen, weniger Behandlungsplätze, längere Wartezeiten, steigende Kosten an anderer Stelle wegen Krankschreibungen, Frühberentungen, Produktionsausfällen – und vor allem mehr Leid für Menschen, die ohnehin schon zu lange auf Hilfe warten müssen.
Warnung vor Wegfall von Therapieplätzen
Bereits am 6. Juli 2026 hatten die BPtK und alle Landespsychotherapeutenkammern gemeinsam mit dem "Berliner Appell" eindringlich vor den Folgen einer Deckelung der ambulanten Versorgung gewarnt und die Abgeordneten aufgefordert, die bewährten ambulanten Versorgungsstrukturen zu erhalten und zu stärken, die GKV zu stabilisieren, ohne dafür die psychotherapeutische Versorgung zu destabilisieren, die Budgetierung samt drohendem massivem Wegfall von Therapieplätzen zu verhindern – und die Versorgung psychisch kranker Menschen stattdessen zukunftsfähig auszubauen.
Anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 8. Juli 2026 hatte die BPtK den Bundestag aufgefordert, dem Entwurf nicht zuzustimmen, und den Bundesrat gebeten, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz bis Jahresende grundlegend zu überarbeiten – insbesondere mit Blick auf eine vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund ab 2027.
Die Forderung der PtK Berlin
Die Psychotherapeutenkammer Berlin schließt sich der Forderung der BPtK an: Statt die GKV-Finanzen auf Kosten der psychotherapeutischen Versorgung zu stabilisieren, muss der Bund versicherungsfremde Leistungen ab 2027 vollständig aus Steuermitteln finanzieren. Die Kammer hatte an die Bundesländer appelliert, das Gesetz im Bundesrat nicht zu beschließen und stattdessen auf eine grundlegende Überarbeitung zu drängen, die die ambulante psychotherapeutische Versorgung in Berlin und bundesweit langfristig sichert – statt sie zu gefährden. In einer Pressemitteilung kritisierte auch die BPtK die Entscheidung scharf und forderte eine Evaluierung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten dieser Sparbeschlüsse.
Wir lassen auch jetzt nicht locker und drängen auf notwendige Korrekturen nach der Sommerpause, wenn die im Entschließungsantrag angekündigten Nachbesserungen für die Psychotherapie verhandelt werden sollen.