Am 15.02.2023 fand die Online-Veranstaltung "Patient:innen und sozialmedizinische Behandlung in ambulanter Psychotherapie" aus der Reihe "Wissenschaft trifft Praxis" statt. Dr. Peter Tossmann begrüßte alle Teilnehmenden und führte in das Thema ein. Prof. Dr. Michael Linden (Forschungsgruppe …
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bietet ab sofort ihre PatientInneninformation "Wege zur Psychotherapie" als gesonderte Internetseite. Die Seite gibt umfassend Auskunft zu Themen wie "Bin ich psychisch krank?" oder "Wie finde ich eine/n Psychotherapeuten/in?". Sie beschreibt, wann es ratsam ist, einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde zu machen, und was in einer psychotherapeutischen Behandlung passiert. "Manche Menschen können sich nicht vorstellen, was in einer Psychotherapie passiert", stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. "Mit dem neuen Internetangebot bieten wir Ratsuchenden eine grundlegende und sich schnell erschließende Information darüber, wie PsychotherapeutInnen bei psychischen Beschwerden und Erkrankungen helfen können."
Liebe Mitglieder, ab sofort finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer News zum Thema: Vereinbarung zur Behandlung von Bundespolizisten. Die BPtK stellt ebenfalls ein Formular für die Dokumentation der Sprechstunde zur Verfügung.
Die gesundheitliche Versorgung psychisch erkrankter und psychotherapiesuchender Menschen hat sich in Deutschland seit 2016 deutlich verschlechtert. Wie eine am 16.10.2018 in Berlin vorgestellte Studie zeigt, lehnen die gesetzlichen Krankenkassen seit 2017, trotz gesetzlicher Verpflichtung, deutlich mehr Anträge auf Kostenerstattung von außervertraglichen Psychotherapien ab, als im Jahr 2016. Dies geht aus einer von zehn Landespsychotherapeutenkammern erarbeiteten Versorgungsstudie zur aktuellen Lage der außervertraglichen ambulanten Psychotherapien in Privatpraxen hervor.
Um die Reform der Psychotherapie-Richtlinie zu evaluieren, werden weiterhin dringend Patientinnen und Patienten und insbesondere auch Sorgeberechtigte von Kindern gesucht, die sich zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde und ihren Auswirkungen befragen lassen. Mit der nun beschlossenen Fristverlängerung haben sie nun die Möglichkeit, noch bis Ende November an der Online-Befragung teilzunehmen.
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin warnt vor unüberlegten Entscheidungen beim geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Mit dem TSVG würden im ambulanten Bereich keine Verbesserungen für die Versorgung kranker Menschen erreicht. Hingegen würden neue PatientInnen und Akutfälle einen schnelleren Termin erhalten und somit bevorzugt werden.
Die bundesweite Rufnummer 116117 des ärztlichen Bereitschaftsdientes ist Dreh- und Angelpunkt für alle ambulanten Notfallangebote der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin bestehend aus einer Leitstelle inklusive telefonischer Beratung, einem fahrenden Dienst, sowie Notdienstpraxen und Kooperationskrankenhäusern. Dieses Versorgungsnetz soll in den nächsten Monaten noch weiter ausgebaut werden, so die KV. Dadurch soll die Verbesserung der Notfallversorgung in der Stadt entscheidend mitgestaltet werden.
PatientInnen in Deutschland warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das geht aus dem diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Entwicklung im Gesundheitswesen hervor. Bei einer stationären Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus, wenn kein Notfall vorliegt, sind in der Regel ein bis zwei Monate Wartezeit von Nöten.
Im Rahmen der seit 1.4.2017 geltenden neuen Psychotherapie-Richtlinie haben PP und KJP mit halbem oder ganzem Versorgungsauftrag die Verpflichtung, in ihrem Leistungsspektrum Psychotherapeutische Sprechstunden vorzuhalten.
Diese bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/ oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben! Sie haben bis zum 31.03.2018 noch dazu Gelegenheit.