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    BPtK: Vier Monate Wartezeit auf ambulante Psychotherapie

    24.07.2018

    PatientInnen in Deutschland warten im Durchschnitt vier Monate auf den Beginn einer ambulanten Psychotherapie. Das geht aus dem diesjährigen Gutachtens des Sachverständigenrats zur Entwicklung im Gesundheitswesen hervor.
    Bei einer stationären Behandlung in einem psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhaus, wenn kein Notfall vorliegt, sind in der Regel ein bis zwei Monate Wartezeit von Nöten.

    Der Sachverständigenrat fordert zur Verringerung der Wartezeiten mehr ambulante und teilstationäre Angebote sowie ambulante Angebote intensiver zu gestalten.

    Weitere Informationen zu dem am 2. Juli 2018 veröffentlichten Gutachten "Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung" des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen finden sie in der Pressemitteilung der BPtK unter folgendem Link.
    www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/sachverstaend.html

    Der Sachverständigenrat wird das Gutachten am 26. September 2018 auf einem Symposium in Berlin vorstellen. Des Weiteren sind vier Regionalkonferenzen zu diesem Thema geplant.

    Schlagworte
    Wartezeiten
    ambulante Psychotherapie
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