KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die sogenannte Sozialpsychiatrie-Pauschale geeinigt. Diese wird ab 1. Januar 2019 von bisher 163 Euro auf 186 Euro, also 14,1 Prozent, je Behandlungsfall angehoben. Somit wird die teamübergreifende sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen künftig besser vergütet.
Im Rahmen der seit 1.4.2017 geltenden neuen Psychotherapie-Richtlinie haben PP und KJP mit halbem oder ganzem Versorgungsauftrag die Verpflichtung, in ihrem Leistungsspektrum Psychotherapeutische Sprechstunden vorzuhalten.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, erinnert daran, dass die Bundesärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband Deutscher Krankenhausversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits 2012 anlässlich eines sogenannten Gesundheits-Hearings des UBSKM beschlossen hatten, das Informationsangebot und die Zusammenarbeit in der Versorgung von Betroffenen sexuellen Missbrauchs zu verbessern ... Stattdessen verlängerten sich die generell langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz für von sexuellem Missbrauch Betroffene oft auf mehrere Jahre.
Diese bundesweite Befragung wendet sich an alle approbierten PsychotherapeutInnen, die in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Erwachsenen und/ oder Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre Psychotherapien (auch) im Rahmen der Kostenerstattung nach §13.3 SGB V durchführen. Ziel ist es, den aktuellen Stand zu dokumentieren bzw. mit der Situation vor der Einführung der neuen Psychotherapierichtlinie zu vergleichen, um daraus ggf. gesundheitspolitische Forderungen ableiten zu können. Bitte unterstützen Sie dieses Vorhaben! Sie haben bis zum 31.03.2018 noch dazu Gelegenheit.
Krankenkassen und KV beschließen eine Verbesserung der kinder- und jugendärztlichen Grundversorgung sowie eine Stärkung der ambulanten Notfallversorgung in Berlin: Für 2018 werden die Krankenkassen der KV Berlin Gelder für bis zu zehn zusätzliche Zulassungen für Kinder- und Jugendärzte sowie Kinder- und Jugendpsychiater - sowie zusätzliche Mittel für Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Notfallversorgung - zur Verfügung stellen. Die Honorarverhandlungen konnten somit erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die neue Bundesregierung auf die Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land zu verbessern. Um eine vergleichbare Versorgung psychisch kranker Menschen auf dem Land und in der Stadt zu garantieren sind bis zu 4.000 neue Niederlassungen in ländlichen Bereichen notwendig. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte bereits bis Ende 2016 den gesetzlichen Auftrag die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu verbessern. Bis jetzt wurde dieser Auftrag nicht umgesetzt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert den Bundestag auf, zur Versorgung von schwer und chronisch psychisch kranken Menschen eine Enquête-Kommission einzuberufen, d.h. eine überfraktionelle Arbeitsgruppe, die langfristige Fragestellungen hinsichtlich juristischer, ökonomischer, sozialer und ethischer Aspekte lösen soll.
Eine aktuelle Studie des Robert Koch-Instituts zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Leistungen der erwachsenen Bevölkerung hat ergeben, dass die Versorgungslage von Menschen mit depressiven Beschwerden immer noch große Lücken aufweist. Die PatientInnen wenden sich meist nur bei akuten Beschwerden an PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen. In Regionen mit vielen PsychotherapeutInnen je EinwohnerInnen suchen Menschen mit akuten depressiven Beschwerden um 15% häufiger professionelle Hilfe aus als in Regionen mit wenigen Psychotherapeutinnen je EinwohnerInnen.
Vom 6. November bis 10. Dezember 2017 (verlängert) führen die Bundespsychotherapeutenkammer und alle Landespsychotherapeutenkammern eine Onlinebefragung zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie durch. Das Ziel ist, Umsetzungsprobleme und resultierende Versorgungsdefizite frühzeitig zu identifizieren, um fundierte Hinweise auf den möglichen Nachsteuerungsbedarf zu erhalten und so Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können. Um auf Berliner Landesebene, auch im Hinblick auf die Bedarfsplanung, ein möglichst differenziertes Bild der Lage in den verschiedenen Bezirken zu erhalten, bitten wir Sie, sich möglichst zahlreich zu beteiligen!
Liebe Mitglieder, wir möchten Sie auf die neue Praxis-Info der BPtK hinweisen, die sich mit den Zielen, Inhalten und dem Ablauf der Verordnung von Soziotherapie beschäftigt. Des weiteren werden anhand von Praxisbeispielen die Wechselwirkungen zwischen Soziotherapie und Psychotherapie erklärt, sowie Möglichkeiten der verbesserten Versorgung durch enge Zusammenarbeit beider aufgezeigt.