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    1. Startseite
    2. Für Mitglieder
    3. Mitgliedschaft
    4. Freiwillige Mitgliedschaft für PiA

    Informationen zum Mitgliedsbeitrag für freiwillige Mitglieder

    Die freiwilligen Mitglieder unterliegen der Beitragspflicht nach Maßgabe der Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin.

    Beitragsordnung

    Digitalisierung

    Aus Gründen der Digitalisierung und der Nachhaltigkeit erhalten Sie keine Beitragsrechnung mehr auf dem Postweg. Wir werden Ihnen im ersten Schritt die Beitragszahlungsinformation sowie weitere Informationen zum Mitgliedsbeitrag 2025 auf elektronischem Weg (E-Mail) zur Verfügung stellen.

    Gegenüber dem Finanzamt genügt eine solche Zahlungsinformation per E-Mail in Verbindung mit Ihrem Zahlungsbeleg.

     

    Beitragsfreiheit bis zur Behandlungserlaubnis

    Die Beitragsordnung regelt, dass freiwillige Mitglieder bis zum Vorliegen der Behandlungserlaubnis beitragsbefreit sind. Bitte füllen Sie hierfür den Antrag auf Beitragsermäßigung (Anlage 2) aus und reichen diesen fristgerecht in der Kammer ein.

    Nach Erhalt der Behandlungserlaubnis ist diese unmittelbar der Geschäftsstelle zu melden (Meldepflicht) und ein Nachweis vorzulegen.

    Beitragspflicht ab Behandlungserlaubnis auf Grundlage des ausbildungsbezogenen Einkommens

    Die Beitragspflicht besteht ab Vorliegen der eingeschränkten Behandlungserlaubnis. Bei der Bemessung des Mitgliedsbeitrags wird das ausbildungsbezogene Einkommen zugrunde gelegt.

     

    Beitragstabelle 2025

    Wir stellen Ihnen hier, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, die Beitragstabelle 2025, verabschiedet in der 91. Delegiertenversammlung am 23.11.2024, zur Verfügung.

    Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2025

    Freiwillige Mitglieder können einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung stellen. Dabei sind geeignete Einkommensnachweise einzureichen.

    Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2025.

    Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der ausbildungsbezogenen Einkünfte, beizufügen.

    Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2025 + Muster EKSTB.

     

    SEPA – Lastschriftmandat

    Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.

    Bitte drucken Sie dieses aus und senden/faxen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.

    Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Informationen zur Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ Häufig gestellte Fragen für freiwillige Mitglieder.

     

    Beitragstabelle 2024

    Wir stellen Ihnen hier die Beitragstabelle 2024, verabschiedet in der 87. Delegiertenversammlung am 04.11.2023, zur Verfügung.

     

    Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2024

    Freiwillige Mitglieder können einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung stellen. Dabei sind geeignete Einkommensnachweise einzureichen.

    Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2024.

    Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der ausbildungsbezogenen Einkünfte, beizufügen.

    Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2024 + Muster EKSTB.

     

    SEPA – Lastschriftmandat

    Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.

    Bitte drucken Sie dieses aus und senden/faxen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.

    Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Informationen zur Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ Häufig gestellte Fragen zur Beitragsordnung 2024 für freiwillige Mitglieder.

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    Inhalt

    • Anmeldung & Änderungsanzeigen
    • Mitgliedsbeitrag
    • FAQ: Häufige Fragen und Antworten
    • Elektronischer Psychotherapeutenausweis
    • Freiwillige Mitgliedschaft für PiA
      • Satzungen und Ordnungen
      • Mitgliedsbeitrag und Beitragsermäßigung
    Symbolabbildung: Sprechblase

    Kontakt

    Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unsere speziellen Sprechstundenangebote, u.a. in den Bereichen Rechtliches, Fort- und Weiterbildung und Zertifizierung.

    Kontaktdaten & Sprechstunden

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    Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
    © iStock.com/imaginima

    Informationen zur Mitgliedschaft

    FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?

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