Der Regelbeitrag für das Beitragsjahr 2026 beläuft sich gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 08. November 2025 auf 455,00 €. Folgend stellen wir Ihnen, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, Informationen und Formulare für das Beitragsjahr 2026 als Download-Datei (pdf-Format) zur Verfügung:
Beitragsordnung
Folgende Änderungen der Beitragsordnung (BeitragsO) wurden in der 94. Delegiertenversammlung am 23.09.2025 beschlossen und werden ab dem 01.01.2026 zur Anwendung kommen:
§ 6 Änderung des Zahlungsziels
Eine wesentliche Änderung zur bisherigen Beitragsordnung ist das zukünftige Zahlungsziel. Gemäß § 6 Abs. 1 BeitragsO ist der Beitrag nun am 31. Mai eines jeden Kalenderjahres fällig. In Verbindung mit § 6 Abs. 2 BeitragsO sind die Teilbeträge bei Antrag auf Ratenzahlung nun zum 31. Mai und zum 30. September eines jeden Kalenderjahres fällig.
Die Antragsfrist für den Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung ändert sich hierdurch nicht. Dieser muss gemäß § 5 BeitragsO weiterhin spätestens am 31. März eines jeden Kalenderjahres in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer eingegangen sein.
§ 5 Antrag auf Beitragsermäßigung in den Fällen des § 3 Abs. 7 Nummer 1-4
Eine weitere Änderung ist in § 5 Satz 2 der BeitragsO vorgenommen worden. Hier ist abweichend in den Fällen des § 3 Abs. 7 Nummer 1-4 ein Antragseingang bis zum 31. Dezember zulässig, wenn das jeweilige Ereignis (z. B. Approbation nach dem 30. Juni erworben, Pflichtmitgliedschaft vor dem 01. Juli durch Verzug ins Ausland, durch Approbationsverzicht, -widerruf oder -rücknahme oder durch Tod endet) nach dem 31. März eingetreten ist.
Beitragstabelle 2026
Wir stellen Ihnen hier die Beitragstabelle 2026 verabschiedet in der 95. Delegiertenversammlung am 08.11.2025, jedoch unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, zur Verfügung.
Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2026
Einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2026 können Sie bis zum 31.03.2026 stellen (Eingangsdatum in der PtK Berlin).
Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2026.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der berufsbezogenen Einkünfte, beizufügen.
Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2026 + Muster EKSTB 2024.
SEPA – Lastschriftmandat
Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Bitte füllen Sie dieses aus und senden/faxen Sie es unterschrieben an die Geschäftsstelle.
Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Information Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ: Häufige Fragen und Antworten.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Hier finden Sie Informationen zur Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Mitgliedsbeitrag 2025
Der Regelbeitrag für das Beitragsjahr 2025 beläuft sich gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung vom 23. November 2024 auf 455,00 €. Folgend stellen wir Ihnen, unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, Informationen und Formulare für das Beitragsjahr 2025 als Download-Datei (pdf-Format) zur Verfügung:
Beitragstabelle 2025
Wir stellen Ihnen hier die Beitragstabelle 2025, verabschiedet in der 91. Delegiertenversammlung am 23.11.2024, jedoch unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde, zur Verfügung.
Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung 2025
Einen Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2025 können Sie bis zum 31.03.2025 stellen (Eingangsdatum in der PtK Berlin).
Bitte nutzen Sie hierfür das nachfolgende Formular Antrag auf Beitragsermäßigung/Ratenzahlung für das Jahr 2025.
Dem Antrag sind geeignete Nachweise, insbesondere über die Höhe der berufsbezogenen Einkünfte, beizufügen.
Ausführliche Erläuterungen für die Antragsstellung finden Sie in der Anlage Anleitung Antrag Beitragsermäßigung 2025 + Muster EKSTB.
SEPA – Lastschriftmandat
Möchten Sie den Beitrag zukünftig abbuchen lassen oder hat sich Ihre Bankverbindung geändert, dann nutzen Sie bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat.
Bitte drucken Sie dieses aus und senden/faxen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Geschäftsstelle.
Beachten Sie bitte beim Bearbeiten der Dokumente unsere Information Datenverarbeitung für Kammermitglieder und andere betroffene Personen gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte auch unsere FAQ: Häufige Fragen und Antworten.
7_FAQ_Häufig_gestellte_Fragen_zur_Beitragsordnung_11122024.pdf (PDF)
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Hier finden Sie Informationen zur Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
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