Seit November 2020 besteht für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Berlin. (Hauptsatzung)
Für die freiwillige Mitgliedschaft ist ein Antrag erforderlich.
Bitte füllen Sie hierzu den Meldebogen für freiwillige Mitglieder aus, versehen diesen mit den geforderten Unterlagen und reichen alles zusammen in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin ein.
Bitte beachten Sie: Fehlerhaft ausgefüllte und/oder unvollständige Anträge auf freiwillige Mitgliedschaft (z. B. Fehlen der Nachweise, unvollständige Daten usw.) können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht bearbeitet werden.
Die freiwilligen Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin unterliegen der Beitragspflicht nach Maßgabe der Beitragsordnung. (Beitragsordnung)
Bis zur erteilten eingeschränkten Behandlungserlaubnis sind sie beitragsbefreit. Nach Erhalt dieser Behandlungserlaubnis ist diese unmittelbar der Geschäftsstelle zu melden (Meldepflicht) und vorzulegen.
Weitergehende Informationen zur Freiwilligen Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Berlin finden sich in den untenstehenden Dokumenten. Ihre Fragen richten Sie bitte gern per E-Mail an mitgliederservice@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Dokumente:
Informationen zur Freiwilligen Mitgliedschaft
Meldebogen freiwillige Mitgliedschaft
Information zur Datenverarbeitung
Übersicht Sprech- und Öffnungszeiten der Kammergeschäftsstelle
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