- Wann ist eine stationäre Psychotherapie sinnvoll?
- Wo ist eine stationäre Psychotherapie möglich?
- Wann ist eine Einweisung in eine Psychiatrie oder Klinik mit einer Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie angebracht?
- Wie erfolgt eine stationäre Einweisung?
- Wer trägt die Kosten für die stationäre psychotherapeutische Behandlung in einem Akutkrankenhaus?
Wann ist eine stationäre Psychotherapie sinnvoll?
Eine stationäre Psychotherapie kommt für Menschen in Betracht, die sich in schweren Lebenskrisen befinden. Menschen, die Ihre Probleme nicht in ihrem Alltagsleben mit dem gewohnten Umfeld bewältigen können bietet eine stationäre Behandlung Entlastung und Sicherheit. Sie gibt den notwendigen Halt, um persönliche Probleme bearbeiten zu können und Lösungen zu finden.
Wo ist eine stationäre Psychotherapie möglich?
Die stationäre Behandlung psychischer Störungen ist möglich in Krankenhäusern für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Krankenhäusern mit Abteilungen für Psychosomatik und Psychotherapie. Dort werden hauptsächlich Patient:innen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 39 SGB V) behandelt, aber auch Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen.
Darüber hinaus gibt es Kliniken zur stationären Rehabilitation von Patient:innen mit psychischen und/oder psychosomatischen Störungen. Hier ist in der Regel die Rentenversicherung Träger der Maßnahme (§ 15 SGB VI), manchmal aber auch Rehabilitand:innen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 40 SGB V).
Schließlich erfolgt stationäre psychotherapeutische Versorgung auch im Rahmen von Konsiliar- und Liaisondiensten. Konsiliar- und Liaisondienste dienen dazu, die psychotherapeutische Versorgung in Kliniken durch unterstützende Beratung oder Behandlung von Fachleuten aus dem eigenen Krankenhaus, aus kooperierenden Kliniken oder aus dem ambulanten Bereich zu verbessern.
Wann ist eine Einweisung in eine Psychiatrie oder Klinik mit einer Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie angebracht?
Stationäre Psychotherapie mit einer engmaschigen Behandlung und einer ständigen Möglichkeit zur Behandlung von Krisen ist angebracht, wenn
- bei Ihnen eine ausgeprägte psychische und/oder körperliche "Ko-Morbidität" besteht, also z. B. mehrere psychische Erkrankungen vorliegen;
- Ihre körperliche und/oder psychische Belastbarkeit stark herabgesetzt ist;
- Ihre Krankheitssymptome besonders stark ausgeprägt sind;
- Sie mit dem Gedanken spielen, sich das Leben zu nehmen oder bereits einen Selbsttötungsversuch unternommen haben,
- Sie sich aggressiv fühlen oder verhalten, Ihre Gefühle nicht mehr im Griff haben, Gewalt ausüben oder andere Menschen körperlich oder seelisch missbrauchen,
- Sie durch Ihre häusliche und soziale Situation zu stark belastet werden oder
- eine ambulante Behandlung bei Ihnen nicht ausreicht.
Süchte, Depressionen oder Schizophrenien werden bei Erwachsenen häufig stationär behandelt. Die Therapien erfordern in der Regel eine Kombination aus medizinischen Maßnahmen (z. B. Entgiftung, kontrollierte Vergabe von Medikamenten) und psychotherapeutischen Behandlungen.
Bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) werden vor allem schwere Verhaltensstörungen, Entwicklungsstörungen, Schizophrenien oder Depressionen stationär behandelt. Zu den häufigsten Diagnosen bei behandelten Kindern zwischen 5 und 13 Jahren gehören selbst- und fremdgefährdendes Verhalten, schwere Verhaltens-, Leistungs- sowie Entwicklungsstörungen.
Wie erfolgt eine stationäre Einweisung?
Für eine stationäre Behandlung ist die Einweisung durch eine/n Psychologischen Psychotherapeut:in oder eine Kinder- und Jugendlichentherapeut:in, durch eine/n Fachäzt:in (FA) für Psychiatrie und Psychotherapie, einem/r FA/Ä für Nervenheilkunde oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig. Auch eine Einweisung über die Ambulanz der Klinik ist möglich.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist über die Kliniken in Ihrer Umgebung in der Regel gut informiert. Im Internet informiert umfassend zum Beispiel die Weisse Liste.
Informationen über Berliner Krankenhäuser bietet auch der "Klinikführer Berlin 2009" vom Tagesspiegel und der Gesundheitsstadt Berlin.
Wer trägt die Kosten für die stationäre psychotherapeutische Behandlung in einem Akutkrankenhaus?
In der Regel ist die gesetzliche oder private Krankenkasse Kostenträger dieser Maßnahme. Sofern es Ihr Gesundheitszustand zulässt, klären Sie bitte bereits vor der Klinikaufnahme mit der für Sie zuständigen Krankenkasse bzw. Versicherung, ob sie für die entsprechenden Kosten aufkommen. Ferner empfiehlt sich eine Abklärung der Zahlungspflicht bei anderen Versicherungsträgern (z. B. von Beihilfestellen der öffentlichen Arbeitgeber).
Bitte beachten Sie: Gesetzlich versicherte PatientInnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für jeden stationären Behandlungstag eine Zuzahlung von 10 Euro für maximal 28 Kalendertage im Jahr. Zuzahlungen werden in der Regel während des Klinikaufenthalts in Rechnung gestellt.
Bitte halten Sie bei der Einweisung die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse bereit.
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