Berlin, 10. Mai 2010: Die deutsche Psychotherapeutenschaft warnt davor, die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) "der ärztlichen Standespolitik zu opfern". Ambulante Zentren, in denen verschiedene Ärzte und Psychotherapeuten zusammenarbeiten, sind unverzichtbar, um multiprofessionell abgestimmte Behandlungen anzubieten und den Beruf des Arztes bzw. Psychotherapeuten besser mit der Familie vereinbar zu machen.
Menschen mit geistiger Behinderung leiden 3 bis 4-mal häufiger an psychischen Störungen als nicht behinderte Menschen. Zudem haben sie ein sehr hohes Risiko traumatische Belastungen wie Misshandlung oder sexuellen Missbrauch zu erfahren. Auch wenn Menschen mit geistiger Behinderung die gleichen Symptome wie nicht behinderte Menschen bei psychischen Störungen zeigen, werden sie häufig nicht erkannt und damit auch nicht behandelt. Hier zeigt sich ein massives Versorgungsdefizit. Die 5. Fachtagung zur "Therapie bei Menschen mit geistiger Behinderung" am 12. und 13. November 2009 im Rathaus Schöneberg widmet sich deshalb zwei Tage dem Problem der Traumatisierung geistig behinderter Menschen und ihrer Therapie.Presseerklärung-5 Facht.pdf (PDF, 9 kb)
Bei einer Gruppensitzung in einer psychotherapeutischen Praxis in Berlin-Hermsdorf sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Weitere Teilnehmer sind im Krankenhaus und schweben in Lebensgefahr. Der Arzt habe seinen Patienten einen Cocktail mit psychoaktiven Substanzen verabreicht. Die berufsrechliche Aufsicht über Herrn R. hat die Ärztekammer Berlin. Gegen den Arzt wurde Haftbefehl erlassen. "Die Tat ist unfassbar und schädigt den gesamten Berufsstand der zugelassenen und seriös praktizierenden ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie den der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten", so Michael Krenz, Präsident der Psychotherapeutenkammer Berlin. Das hat absolut nichts mit einer seriös ablaufenden Psychotherapie zu tun."
Die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin haben ihre 45 Delegierten für die Delegiertenversammlung gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug mit 1834 eingegangenen Wahlbriefen 55,37%.
Die Psychotherapeutenkammer Berlin schließt sich der Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer an: Im geplanten Kinderschutzgesetz sollte es einen verbesserten Schutz vor TV-Experimenten geben. Die PTK Berlin hat dazu eine Stellungnahme verfasst.