Ein Viertel der Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie und der Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügt nicht über ausreichend ärztliches und psychotherapeutisches Personal, um die Vorgaben der Psych-PV zu erfüllen. Besonders dramatisch ist die Situation in der Pflege. Nur knapp die Hälfte der psychiatrischen Krankenhäuser verfügt noch über ausreichend Pflegepersonal, gemessen an der Psych-PV. Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt, bis zum 30. September 2019 verbindliche Personalvorgaben für eine leitlinienorientierte Versorgung in den Einrichtungen zu beschließen. Außerdem müssen die Kliniken ab dem 1. Januar 2017 gegenüber den Kostenträgern nachweisen, ob sie die Gelder, die sie für Personal verhandelt haben, auch vollständig für diesen Zweck verwendet haben. Dies wird Transparenz darüber, mit welchem Personal Patienten in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern behandelt werden, schaffen.
Viele körperliche Erkrankungen benötigen eine psychotherapeutische Mitbehandlung. Psychotherapie kann die Krankheitsbewältigung, das Krankheitsmanagement und die Gesundung bei körperlichen Leiden erheblich verbessern. Wie sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür qualifiziert sein? Hierzu fand am 13. Oktober 2016 eine Tagung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in Berlin statt, zu der die Landespsychotherapeutenkammern, Bundesdelegierte des Deutschen Psychotherapeutentages und psychotherapeutische und ärztliche Berufs- und Fachgesellschaften eingeladen waren.
Am 9.11.2016 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, der die Einrichtung eines Dolmetscherfonds für die psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten und psychisch kranken Flüchtlingen vorsieht.
Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Christiane Erner-Schwab hat auch in diesem Jahr wieder einen kurzen Rückblick auf die Frankfurter Buchmesse (19.-23.10.2016) mit professionsrelevanten und interessanten Buchtipps für uns zusammengestellt ...
Peter Gaymann ist einer der erfolgreichsten Cartoonisten Deutschlands. Seit 1976 ist er als humoristischer Zeichner selbstständig. Viele der rund 80 unter seinem Namen veröffentlichten Bücher wurden Bestseller. In seinem neuen Werk, einem Tisch-und Postkartenkalender für das Jahr 2017, "Cartoons von der Couch", sind viele humorvolle aber auch zum Nachdenken anregende Zeichnungen. Ein Muss für den Schreibtisch eines jeden Psychotherapeuten aber ebenso eine Bereicherung für jeden Cartoonfan.
Im Qualitätszirkel (KV) zu o.g. Thema gibt es noch freie Plätze. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Margarethe Herterich: margarete.herterich@gmx.de
Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erhalten einen Zuschlag für Sprechstunden am Samstag. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts wurde der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) rückwirkend zum 1. April 2005 entsprechend angepasst. Demnach können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Gebührenordnungsposition (GOP) 01102 abrechnen, wenn sie an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr Patienten behandeln. Bislang konnten sie nur ihre Behandlungsleistungen abrechnen, nicht aber wie Ärzte den Samstagszuschlag. Lesen Sie mehr: www.kbv.de
Der Ausschuss "Aus-, Fort-, Weiterbildung" (AFW) lud am 29.09.2016 die Kammermitglieder, die PiA und StudentInnen der Psychologie zu einer Veranstaltung zur Ausbildungsreform ein. Dort wurde über den aktuellen Stand der Ausbildungsreformdiskussion, die in der Profession geführt wird, ausführlich informiert und diskutiert. Eine Stellungnahme des Ausschusses zu den Eckpunkten, zur Ausbildungsreform aus Sicht der PiA, aus der Perspektive der ambulanten und der institutionellen Psychotherapie, der Hochschulen und der Ausbildungsinstitute finden Sie anbei.
Diese Woche beginnt eine Umfrage des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Dabei geht es darum, einen Überblick zu erhalten, inwieweit sich Praxen mit dem Thema "Prävention von sexualisierter Gewalt" beschäftigen und wo gegebenenfalls Unterstützungsbedarf besteht. Die Beantwortung des Fragebogens ist anonym und nimmt maximal 15 Minuten in Anspruch. Die Befragung läuft von Anfang Oktober bis Mitte November. Den Link mit weiterführenden Informationen der KBV finden Sie unten: