Immer wieder berichten uns Mitglieder über Erfahrungen mit Krankenkassen, die sich an PatientInnen mit bewilligten und "laufenden" Therapien wenden, um diese zu krankenkasseneigenen psychotherapieähnlichen Beratungen zu schicken. Oder noch übergriffiger agieren sie, indem sie PatientInnen nahelegen zu überlegen, den Therapeuten zu wechseln.
Für die in diesem Jahr anstehende Wahl der Delegierten wird allen Kammermitgliedern in Kürze ein Schreiben mit umfangreichen Informationen Rund um die Wahl zugestellt.
kv-berlin.de: Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Damit entfällt für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten das aufwendige Einziehen der Zuzahlung.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) halten ihre Zusagen nicht ein, die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland zu verbessern. Krankenkassen und Kassenärzte hatten am 9. Oktober 2012 beschlossen, "zusätzliche" Psychotherapeuten zuzulassen und dafür rund 100 Millionen Euro bereitzustellen.
Die Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse der Berliner Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berliner Jugendämter haben Ende November einen offenen Brief, unter anderem an den regierenden Bürgermeister von Berlin und den Senat, gesendet. Darin haben sie auf den massiven Personalabbau und die daraus resultierenden Probleme in der Versorgung hingewiesen.
In der Ausgabe 4/2012 des Psychotherapeutenjournals informiert die Berliner Psychotherapeutenkammer über neue Wege in der Psychotherapie-Entwicklung (ein Beitrag von Michael Krenz und Brigitte Kemper-Bürger).
Bereits im vergangenen Jahr hat eine Kommission von Vertreter/-innen aus Ausbildungsinstituten für Psychotherapie, kooperierenden Kliniken, PiA-Vertreter/-innen, Vorstand der Psychotherapeutenkammer Berlin sowie der Ausschüsse für Aus-, Fort- und Weiterbildung und Psychotherapie in Institutionen hat Empfehlungen zur Ausgestaltung der Praktischen Tätigkeit erarbeitet.
Wann ist eine Praxis verkäuflich und wonach richtet sich die Veräußerung? Welche Voraussetzungen gelten für die KV-Zulassung? Wie hoch darf ein "Ausfallhonorar" sein und wie kann die Vertragsgestaltung aussehen? Dies sind Fragen, die häufig von den Mitgliedern an die Kammer gestellt werden.
In der 42. Delegiertenversammlung wurde die Resolution der Berliner Psychotherapeutenkammer zur extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verabschiedet.