Seit 01.01.2012 gilt das neue bundesweite Versorgungsstrukturgesetz. Was ändert sich für Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?
Ein psychisch kranker Mensch, der in Deutschland eine ambulante Psychotherapie benötigt, wartet monatelang auf ein erstes Gespräch beim niedergelassenen Psychotherapeuten.
In Deutschland gibt es für psychisch kranke Menschen zu wenige Behandlungsplätze. Ein Patient wartet durchschnittlich drei Monate auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten. Deshalb muss die notwendige Zahl von Einwohnern je niedergelassenem Psychotherapeuten dringend neu berechnet werden. Dem Deutschen Bundestag liegt dazu eine Petition vor: "Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - Neuberechnung der Verhältniszahlen Psychotherapeut je Einwohner". Diese Petition kann noch bis zum 12. Januar 2012 von allen Bürgern gezeichnet werden. Wenn bis dahin mindestens 50.000 Bürger die Petition durch Mitzeichnung unterstützen, wird über sie öffentlich im Petitionsausschuss beraten.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development - OECD) sieht in den psychischen Erkrankungen eine neue wesentliche Herausforderung für den Arbeitsmarkt. In dem Bericht "Sick on the Job? Myths and Realities about Mental Health and Work” betont die OECD die hohen Kosten, die durch psychische Erkrankungen entstehen. Psychische Erkrankungen verursachen danach ein geringeres Angebot an Arbeitskräften, höhere Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sowie verringerte Arbeitsproduktivität. Die OECD wertete die Daten aus zehn Industrieländern aus. Der vollständige Bericht erscheint am 26. Januar 2012.
Die Länder sollten im Jahr 2012 die muttersprachliche Psychotherapie von psychisch kranken Migranten sicherstellen. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Internationalen Tages der Migranten am 18. Dezember 2011.
Wer einen Psychotherapeuten sucht, sollte auch einen Psychotherapeuten finden - das ist ein zentrales Kriterium der gemeinsamen Checkliste für Psychotherapeutenbewertungsportale, die von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Ärztlichem Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) erarbeitet wurde. Ein Psychotherapeut hat seit 1999 hohe Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" führen zu dürfen. Bewertungs- und Suchportale, die Patienten und Verbrauchern helfen wollen, sollten dieses Qualitätskriterium beachten. Außerdem sollten diese Portale auch Informationen darüber enthalten, ob Psychotherapeuten mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zukünftig die Kosten für eine ambulante neuropsychologische Therapie. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. November.