Passend zum nahenden Welttag der Seelischen Gesundheit am 10.10. bereichern spannende Filmprojekte ab Oktober die Berliner Kinolandschaft, u.a. ein Film mit dem Bestsellerautor und Psychotherapeuten Irvin D. Yalom (Regie: S. Gisiger).
Ausgabe 03/2014 des PTJ ist soeben erschienen! Berlin berichtet über das Forschungsprojekt "PSYTIA - Psychotherapie im Alter", Medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen und das Thema Arbeitsplatzängste und Arbeitsplatzphobie.
Wir freuen uns, dass sowohl unser Informationsangebot als auch unser "Unterhaltungsprogramm" durchwegs positiv bewertet wurden. In kurzweiligen und sehr persönlichen Vorstellungsrunden lernten unsere Mitglieder die Geschäftsführerin und den Vorstand "Ihrer Kammer" kennen. Die Sprecher der Ausschüsse oder deren Vertreter informierten über die Ausschussarbeit und lieferten aktuelle Informationen aus erster Hand. Zudem standen alle Büros offen und alle MitarbeiterInnen für Fragen und Gespräche zur Verfügung. Die angebotenen und gut frequentierten Führungen durch die Geschäftsstelle boten einen guten Einblick in die Aufgaben der Kammergeschäftsstelle. Das Singer- und Songwriter Folkduo "The Wildfires" bot die passende musikalische Untermalung zum regen Austausch. Nicht zuletzt bereicherte unsere neue Bar das kulinarisches Angebot um Eiskaffee und leckere Cocktails. Ein rundum gelungenes Event. Wer nicht dabei sein konnte, kann sich hier noch einmal einen Überblick verschaffen:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann für ihre Arbeit von Psychotherapeuten Auskunft über einen Patienten anfordern. Für ein solches Auskunftsersuchen hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit der BA geschlossen, die rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung sieht ein Formular vor, mit dem der Ärztliche Dienst der BA einen Befundbericht bei einem Psychotherapeuten anfordern kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Patient den Psychotherapeuten von der Schweigepflicht entbunden hat. Dem Befundbericht, der keine ausführliche gutachterliche Stellungnahme darstellt, können relevante, bereits vorliegende Befunde in Kopie beigefügt werden. Die übermittelten Unterlagen sollten sich auf die Unterlagen beschränken, die für die Arbeit der BA notwendig sind. Stundenprotokolle oder gar die gesamte Patientenakte gehören grundsätzlich nicht zu diesen Unterlagen und sollten nicht übermittelt werden. Hintergrund der Vereinbarung ist die gesetzliche Regelung nach § 100 SGB X. Danach hat die BA gegenüber Vertragspsychotherapeuten Anspruch auf Übermittlung der für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Angaben. Um für klare Rahmenbedingungen zu sorgen, hat die BA bereits vor geraumer Zeit mit der Bundesärztekammer eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung mit der BPtK schließt nun die Lücke bei den Regelungen für Psychotherapeuten. Für den kurzen Befundbericht ist eine Entschädigung in Höhe von 32,50 Euro vorgesehen. Kosten für notwendige Kopien werden ebenfalls erstattet. Parallel wurde eine zweite Vereinbarung mit der BA in Bezug auf deren Psychologischen Dienst geschlossen. Den Befundbericht zum Downloaden finden Sie hier: www.bptk.de/aktuell/einzelseite/artikel/regeln-fuer.html
Der unlängst in der F.A.Z. von Andreas Mihm unter dem Titel "Halbtagspraxis auf Kosten psychisch Kranker" erschienene Artikel stellt u.a. die Ursachen für lange Wartezeiten falsch dar. Die LPPKJP Hessen hat darauf mit einem Leserbrief reagiert. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer hat entsprechend dazu Stellung genommen. Lesen Sie hier die Reaktionen:
Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat am 3. April 2014 einen Gesetzentwurf zur Regelung von "Hilfen für psychisch erkrankte Personen (...)" verfasst. Die offizielle Stellungnahme des Vorstandes der PTK hierzu lesen Sie bitte hier:
Das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ist ein Abrechnungssystem, das auf Grundlage einer tagesbezogenen Kostenkalkulation, Art und Anzahl der behandelten Krankenhausfälle in Bezug zum Ressourcenverbrauch des Krankenhauses setzen soll. Die Petition zur Verlängerung der Einführungsphase des PEPP-Abrechnungssystems, die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 07.05.2014 und die Entscheidung für eine Verlängerung der Optionsphase um zwei Jahre, zeigen deutlich die Dringlichkeit einer differenzierteren Vorbereitung und die Brisanz der bisher diskutierten Mängel dieses Abrechnungssystems. Die offizielle, auf der Delegiertenversammlung vom 17.06.2014 verabschiedete Stellungnahme der PTK lesen Sie bitte hier:
Eine neue Studie zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland liefert aktuelle Zahlen zu Wartezeiten auf einen Therapieplatz, Therapieausfällen, Arbeitszeiten von Psychotherapeuten und Therapieverfahren. An der von Rüdiger Nübling, Karin Jeschke (wissenschaftliche Referentin der PTK Berlin), Matthias Ochs und Jürgen Schmidt im Frühjahr 2012 durchgeführten Befragung nahmen über 2.300 Psychotherapeuten aus fünf Bundesländern teil. Die Studie versteht sich als ein Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgungsforschung. Ein Click auf den Nachrichtentitel bringt Sie zu einer Kurzfassung der Ergebnisse. Und hier die Studie zum Download: Studie zur ambulanten Versorgung 2014 (PDF, 878 kb)
Ein mit ca. 350 interessierten Mitgliedern und MedienvertreterInnen gefüllter Hörsaal der FU am 15. Mai belegte den Informationsbedarf hinsichtlich - rechtsmedizinischer Befunde bei Kindesmisshandlung, der Anwendung geltender Gesetze und des Umgangs mit Schweigepflicht in Kinderschutzfällen. Ziel der Informationsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin war es, Unsicherheiten hinsichtlich der Handlungsmöglichkeiten und -verpflichtungen von Psychotherapeuten, Ärzten und anderen Fachkräften, wenn sie von Gewalt gegen Kinder erfahren oder ein Verdacht dahingehend sich erhärtet, auszuräumen und sachliche Aufklärung zu betreiben.
Am Samstag, den 10. Mai organisierte die Psychotherapeutenkammer Berlin für ihre Mitglieder eine Veranstaltung zum Thema "Psychotherapie online - ein Konzept der Zukunft?" im Swissôtel Berlin. Über 170 Mitglieder und VertreterInnen der Presse nahmen daran teil, um sich über den Einsatz internetbasierter Angebote in der Psychotherapie zu informieren. Im Anschluss daran fand eine Podiumsdiskussion über die Chancen und Risiken der Nutzung solcher Angebote für PatientInnen und PsychotherapeutInnen statt.