Seit Anfang 2018 wird die Therapie im Netzwerk "Kein Täter werden" als Gesundheitsleistung anerkannt. Das Projekt bietet pädophilen Menschen therapeutische Hilfe unter Schweigepflicht. Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Prof. Klaus M. Beier, Sprecher des Netzwerks "Kein Täter werden" und Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Ergebnisse einer aktuellen Berliner Nachuntersuchung vor. Auch die Therapie bei Nutzern von Missbrauchsabbildungen wurde evaluiert. Die Ergebnisse finden Sie hier ...
Speziell für die Bedarfe von TherapeutInnen wurde eine Fortbildung konzipiert, die eine Einführung in die Arbeit mit geflüchteten Menschen mit traumatischen Erfahrungen gibt oder zusätzlich zu der bisherigen Arbeit wirken kann.
Ab dem 25. Mai 2018 gelten neue Datenschutzregelungen, die mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wirksam werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Praxisinformation die Antworten auf die wichtigsten Fragen psychotherapeutischer und ärztlicher Praxen veröffentlicht. Mit dieser Broschüre kann man auf einen Blick sehen, welche Vorkehrungen getroffen werden müssen, um den Informations- und Nachweispflichten nach der EU-DSGVO gerecht zu werden.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat nach 6-jähriger Beratung sein folgenreiches Gutachten veröffentlicht, wonach die "Humanistische Psychotherapie" "nicht als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren gelten kann". Daher könne sie auch nicht als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum/-r Psychologischen PsychotherapeutIn empfohlen werden." Am 12.04. fand hierzu in der Hochschule für Psychologie, Am Köllnischen Park in Berlin, eine Veranstaltung für unsere Mitglieder statt. Anbei die Präsentationen unserer ReferentInnen.
Dokumentation unserer Informationsveranstaltung über die Schweigepflicht und die neue Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt sowie generelle Bestimmungen der Berufsordnung zum Umgang mit PatientInnendaten. Alle Vorträge der ReferentInnen für Sie stehen zum Download bereit.
Braucht es eine gemeinsame Sprache, um große Gefühle zu teilen? Und: Wie lässt sich die Lust, einen Film wieder und wieder zu sehen, psychoanalytisch erklären? Dieser Frage geht Dr. Bernd Heimerl mit Ihnen im Anschluss an die Filmvorführung von "Lilting" am Dienstag, den 24.04. im City Kino Wedding auf den Grund. Mehr zum Film ...
Die Delegiertenversammlung der Kammer für Psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen hat bei ihrer Delegiertenversammlung am 20.03.2018 folgende Resolution einstimmig beschlossen:
Mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie 2017 sollte barrierefreier, zeitnaher Zugang zu Psychotherapie ermöglicht werden. Das Gegenteil ist der Fall. Immer noch warten psychisch Erkrankte jahrelang auf einen Psychotherapieplatz. Die Hintergründe, Auswirkungen und Schwachstellen dieser neuen Regelung wurden vom Deutschlandfunk in einem Radiobeitrag und einem Artikel recherchiert und wiedergegeben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat dieses Jahr erneut Vorschläge für eine bessere Leistungserfassung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingereicht. Die Vorschläge betreffen den Operationen- und Prozedurenschlüssel 2019 und sollen die differenziertere Codierung von Psychotherapie ermöglichen.
Seit Inkrafttreten der Psychotherapie-Richtlinie vor einem Jahr können PsychotherapeutInnen ihren PatientInnen wichtige neue Leistungen anbieten. Dies ist zum Einen die psychotherapeutische Sprechstunde, bei der seither jeder kurzfristig Rat und Hilfe erfragen kann. Zum Anderen ermöglicht die Akutbehandlung schnelle Stabilisation für besonders dringende Situationen. Aufgrund dieser Neuerungen hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre PatientInnenbroschüre "Wege zur Psychotherapie" grundlegend überarbeitet. Diese liefert verständliche Informationen darüber, was eine psychische Erkrankung ist, wann ein erster Termin bei einem/einer Psychotherapeuten/In ratsam ist und wann eine Behandlung notwendig ist.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat am 11.12.2017 - nach 6-jähriger Beratung - ein Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Humanistischen Psychotherapie veröffentlicht. Dieses Therapieverfahren kann demnach aufgrund fehlender Studien zur Wirksamkeit bei Angststörungen nicht wissenschaftlich anerkannt werden. Anbei für Sie das Gutachten, die Stellungnahmen der AGHPT und des federführenden Antragsstellers sowie weitere Stellungnahmen hierzu.