Im Oktober 2005 wurde die "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung)" verabschiedet; sie trat am 01. 01. 2006 in Kraft.
Gesetzliche Grundlage dafür ist § 135a Abs. 2 des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 19. 11. 2003. Dort wird für Leistungserbringer der Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement festgeschrieben.
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