Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Wirkung zum 01. Januar 2026 eine Kooperationsvereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz gemäß § 73c SGB V geschlossen. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzt*innen bzw …