Liebe Mitglieder, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine Empfehlung für Schulleiter:innen zur Befreiung vom Unterricht für ambulante psychotherapeutische Behandlung gegeben, welche Sie hier zum Nachlsesen finden: Meldung - Unterrichtsbefreiung für ambulante Psychotherapie
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Psychotherapie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gewinnt in der ambulanten und stationären Versorgung zunehmend an Bedeutung. Im Folgenden haben wir für Sie wichtige Informationen und Arbeitshilfen diesbezüglich zusammengestellt.