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Vor der Abgeordnetenhauswahl: Was die Parteien in Berlin für die psychotherapeutische Versorgung planen

07.09.2026

Im Vorfeld der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 hat sich die Psychotherapeutenkammer Berlin an die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien (*) mit einer Reihe von Fragen gewandt, die für die psychotherapeutische Versorgung in Berlin von zentraler Bedeutung sind. Hier finden Sie die Antworten der Parteien in alphabetischer Reihenfolge.

1. Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung trotz Kürzungen

Am 10. Juli 2026 wurde von Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen und damit die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sowie die Streichung der Angemessenheitsprüfung des psychotherapeutischen Honorars. Die vorerst vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg untersagte Kürzung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent ist bisher nur eine vorläufige Entscheidung. Das abschließende Urteil steht noch aus. 

Angesichts dieser massiven Einschnitte: Wie wollen Sie sich für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung in Berlin einsetzen?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Es gibt keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit. Wir Grüne leiten daraus einen klaren Handlungsauftrag ab, sowohl die psychiatrische, psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung in Berlin systemisch und rechtskreisübergreifend zu verbessern als auch der Prävention von und Frühintervention bei psychischen Störungen sowie der Förderung psychischer Gesundheit einen wichtigeren Stellenwert als bisher zu einzuräumen. Psychotherapeut:innen spielen mit ihren Kenntnissen in allen diesen Bereichen eine wichtige Rolle. Uns ist dabei auch klar, dass diese Herausforderungen nur multiprofessionell und koordiniert bewältigt werden können. Dafür wollen wir u. a. eine Landesstrategie psychische Gesundheit entwickeln und implementieren.

Wir sehen – anders als der Bundesgesetzgeber – in der Psychotherapie keinen besonders ausgeprägten Kostentreiber im Gesundheitswesen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarabsenkung vorläufig gestoppt hat. Wir teilen die Sorge der Psychotherapeut:innen, dass das wichtige Leistungsangebot der ambulanten Psychotherapie durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 noch eingeschränkter zur Verfügung stehen wird. Mit der Streichung der Angemessenheitsprüfung und der Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung entfällt die Absicherung einer auskömmlichen Vergütung. Wartezeiten auf einen Therapieplatz werden dadurch noch länger und eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, die eine Psychotherapie benötigen, noch schwieriger. 

Ambulante Psychotherapie ist aber keine Nebensache oder ein ‘Nice-to-Have’, sondern lebensentscheidend und eine zentrale Säule unserer gesundheitlichen Versorgung. Der Bundesrat hat bereits im Juni 2026 gefordert, die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sicherzustellen. An dieser Position werden wir festhalten und uns dafür einsetzen, dass die entsprechenden Vorgaben im angekündigten Korrekturgesetz zurückgenommen bzw. angepasst werden. Unabhängig davon sehen wir auch die große wirtschaftliche Belastung, der insbesondere die in Teilzeit tätigen Psychotherapeut:innen, ausgesetzt sind: Rund 70 Prozent arbeiten mit hälftigem Versorgungsauftrag, ihre Praxisfixkosten verteilen sich auf entsprechend weniger vergütete Sitzungen. Da über drei Viertel von ihnen Frauen sind, ist dies auch unter Gleichstellungsaspekten äußerst kritisch zu bewerten.

Unabhängig davon müssen wir in Berlin mit allen Beteiligten eine Gesamtstrategie zur psychosozialen, psychotherapeutischen, psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung und besseren Steuerung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erarbeiten und implementieren. Dazu gehört auch, über die regionale Bedarfsplanung zu prüfen, ob wir die psychotherapeutische Bedarfsplanung in der Stadt regionalisieren. Die Bedarfsplanung muss zunächst weg von starren Zahlen, die sich nur an der Rechnung Einwohner:innenzahl pro Praxis orientieren, sondern auch tatsächliche Wartezeiten, Demografie, Morbiditätsraten sowie die soziale Belastung berücksichtigen.

 

CDU

Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung ist uns wichtig. Unabhängig von bundespolitischen Entscheidungen zur Finanzierung werden wir auf Landesebene die uns zur Verfügung stehenden Spielräume nutzen, um die Versorgungsqualität in Berlin aufrechtzuerhalten. Wir werden die psychotherapeutische Versorgung am tatsächlichen Bedarf ausrichten und setzen uns dafür ein, dass über den dafür zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss die Bedarfsplanung basierend auf tatsächlichen Bedarfen neu erstellt wird. Nur so lassen sich Versorgungsengpässe beseitigen und Wartezeiten deutlich verkürzen.

 

Die Linke

Die Linke Berlin kämpft gemeinsam mit der Bundespartei und der Linksfraktion im Bundestag gegen die Kürzungen im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Wir waren gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer und Verbänden auf der Straße. Und der Kampf, auch rechtlich, ist noch nicht vorbei.

Trotzdem stellen wir uns als Die Linke Berlin darauf ein, dass die Landespolitik auf Grund des katastrophalen Kurses der Bundesregierung mehr Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung übernehmen muss:

a. Wir wollen neue Organisationsformen etwa in integrierten Gesundheitszentren umfangreich fördern, in denen auch Psychotherapeut*innen angestellt arbeiten können.
b. Die Bedarfsplanung muss dringend überarbeitet werden. Auch in Berlin fehlen Kassensitze für Psychotherapeut*innen. Hier wollen wir deutlich aufstocken.
c. Innovative Versorgungsformen wie aufsuchende Therapie sollen ältere und immobile Menschen wohnortnah versorgen.
d. Der öffentliche Gesundheitsdienst ist laut Gesetz ebenfalls für die Sicherstellung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung zuständig, Das Mustergesundheitsamt wollen wir umsetzen und dabei auch attraktive Arbeitsmöglichkeiten für Psychotherapeut*innen schaffen.

 

SPD

Die SPD Berlin nimmt die angespannte psychotherapeutische Versorgung sehr ernst. Die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und die Streichung der Angemessenheitsprüfung lehnen wir ab. Auch der angekündigte Entschließungsantrag des Bundestages kann die dadurch entstandenen Einschnitte voraussichtlich nur teilweise ausgleichen.
 

Auf Landesebene wollen wir deshalb einen Masterplan psychische Gesundheit entwickeln, Hilfen besser koordinieren, Wartezeiten verkürzen und integrierte sowie niedrigschwellige Angebote ausbauen. Dazu gehören eine zentrale Lotsenstruktur, eine digitale Übersicht über Unterstützungsangebote, mehr Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie der Ausbau von Kontakt- und Beratungsstellen. Gleichzeitig drängen wir die Kassenärztliche Vereinigung und den Bund auf eine Reform der Bedarfsplanung. Wir wollen außerdem mehr Weiterbildungsstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst schaffen, Kliniken und Ausbildungsinstitute stärken, bewährte PEP-finanzierte Angebote sichern und weiterentwickeln sowie Prävention und Entstigmatisierung fördern. Psychotherapiepraxen sollen zudem als Teil der sozialen Infrastruktur durch eine Gewerbemietpreisbremse für Gesundheitseinrichtungen geschützt werden.

2. Bedarfsplanung

Die Nachfrage nach einem Behandlungsplatz für eine Psychotherapie ist in Berlin seit Jahren deutlich höher als das Angebot.

a) Mit welchen Maßnahmen werden Sie die psychotherapeutische Versorgung an den tatsächlichen Bedarf anpassen?
b) Wie werden Sie ausreichende niedrigschwellige Psychotherapieangebote im öffentlichen Gesundheitsdienst für besonders unterversorgte Patient*innengruppen (Kinder, Migrant*innen, vulnerable Patient*innengruppen) gewährleisten?
c) Welche Maßnahmen planen Sie zur Stabilisierung des stationären und institutionellen Bereiches?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Die Bedarfsplanung muss auf den Prüfstand, das Land muss hier gemeinsam mit den zuständigen Akteuren der Selbstverwaltung dafür einsetzen, dass es eine Modernisierung des Bedarfsberechnungsschlüssel gibt. Siehe dazu auch die Ausführungen unter 1. Wenn gesetzlich Versicherte weiter auf Grundlage des Kostenerstattungsverfahrens behandelt werden, zeigt dies deutlich, dass eine bedarfsgerechte Behandlung nach wie vor nicht stattfindet. Da aber die Zulassung von Kassensitzen Angelegenheit der Selbstverwaltung ist, müssen hier gerne unter Moderation der Senatsverwaltung Gespräche geführt werden. 

Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass im Rahmen der Ambulantisierung der Krankenhausversorgung ambulante psychotherapeutische Angebote auch in sektorenübergreifenden Einrichtungen mitgedacht werden. Mit der von uns beabsichtigten Skalierung integrierter Gesundheitszentren in allen Bezirken schaffen wir darüber hinaus eine wichtige Infrastruktur, die auch ein ambulantes Psychotherapieangebot beinhalten soll.

Wir sehen den öffentlichen Gesundheitsdienst als wichtigen Akteur in der bezirklichen Gesundheitssteuerung, Gesundheitsförderung, bei Gesundheitshilfen und dem Gesundheitsschutz. Im Bereich der Gesundheitshilfen sollte der ÖGD auch subsidiär behandelnd tätig werden dürfen, zumindest aber eine vermittelnde und unterstützende Rolle einnehmen. Dies setzt entsprechende Ressourcen voraus. Deshalb ist es für uns als Grüne wichtig, dass es eine verlässliche Finanzierung gibt. Nur so kann der sozialpsychiatrische und kinder- jugendpsychiatrische Dienst gut arbeiten und den Menschen die Unterstützung geben, die es braucht, gerade, wenn die Wartezeiten auf einen Therapieplatz noch länger werden. Mit Hilfe Sprachmittlungsangeboten und interkulturell ausgerichteten Teams können auch Menschen angesprochen und unterstützt werden, die Sprachbarrieren aufweisen.

Zu der Stabilisierung und Weiterentwicklung des ambulanten und institutionellen Bereiches verweisen wir auf die bereits erwähnte Landesstrategie psychische Gesundheit.

 

CDU

Um die Versorgung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, setzen wir uns, wie bereits in Frage 1. erwähnt, für eine Neuerstellung der Bedarfsplanung ein, die auf den realen Bedarfen der Berlinerinnen und Berliner basiert. Für niedrigschwellige Angebote wollen wir Prävention stärker in den Alltag integrieren und Beratungsangebote insbesondere in den Außenbezirken ausbauen. Dazu wollen wir auch Partner im Gesundheitssystem, wie etwa Apotheken, als wichtige niedrigschwellige Gesundheitszentren stärken. 

Zur Stabilisierung des stationären und institutionellen Bereiches setzen wir auf eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgenaue Krankenhausversorgung sowie den konsequenten Abbau von Bürokratie, um mehr Zeit für die eigentliche Behandlung zu schaffen. 

Für junge Menschen in seelischen Krisen hat die Koalition mehr Mittel in den Haushalt eingestellt, so dass in zwei weiteren Bezirken neue niedrigschwelle Angebote nach dem Vorbild des Kreuzberger „Soulspace“ demnächst entstehen.

 

Die Linke

Zu 2. a) Die Linke setzt sich dafür ein, die bundesweit 2.400 fehlenden Kassensitze gemäß GBA-Studie anteilig für Berlin zu schaffen. Zusätzlich soll eine Stelle eingerichtet werden, die für Aufsicht, Aufklärung und Dokumentation über gestellte Kostenerstattungsverfahren zuständig ist und neue Bedarfsplanungen anstößt. Möglich wäre dies über eine Sonderzulassung.

Eine bedarfsgerechte, intersektorale Planung der interprofessionellen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung muss die Grundlage für die Aufstellung der ambulanten Versorgung werden. Sie darf keine Fortschreibung der gegenwärtigen, verzerrten Versorgungsrealität bleiben, sondern muss sich nach dem Bedarf der Bevölkerung richten. Eine an der sozialräumlichen Struktur der Stadt ausgerichtete Erhebung von planungsrelevanten Gesundheitsdaten ist eine Voraussetzung. Sie hilft, Versorgungsdefizite aufzuzeigen und zu beheben.

Darüber hinaus wollen wir neben der eigenen Niederlassung auch die Gründung gemeinnütziger Versorgungszentren (MVZ) in ärztlich und therapeutisch unterversorgten Gebieten fördern. Hier sollen neben Ärzt*innen und Community Health Nurses (CNH) auch Psychotherapeut*innen im Angestelltenverhältnis arbeiten können. Dazu wollen wir auch die bereits bestehende Förderung der Integrierten Gesundheitszentren fortsetzen und ausbauen.

Das Gremium nach §90a SGB V wollen wir als Instrument der gemeinsamen Entwicklung der Gesundheitsversorgung in Berlin deutlich aktiver und verbindlicher als bisher nutzen.

Zu 2. b) Im Rahmen des Berliner Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) wollen wir die subsidiäre und sozialkompensatorische Gesundheitsförderung, Suchthilfe und psychiatrische sowie psychotherapeutische Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene ausweiten auf Möglichkeiten zur Übernahme von Diagnostik und Therapie - auch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt insbesondere in den Regionen und Fachgruppen, in denen die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Sicherstellungsauftrag nicht nachkommt. Das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V wollen wir ermutigen, in diesem Sinne auf den Zulassungsausschuss einzuwirken.

Zu 2. c) Der Krankenhaussektor in Berlin braucht einen Akut-Nothilfefonds, um weitere Insolvenzen zu verhindern. Dieser muss schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen. Zudem wollen wir den Krankenhaussektor dauerhaft über einen Fonds für Gute Arbeit trägeroffen unterstützen.

Die Kürzungen bei der Investitionsfinanzierung werden wir zurücknehmen und über ein landesfinanziertes Kreditprogramm auf das bedarfsnotwendige Maß erhöhen. Unser besonderes Augenmerk gilt dem Ausbau und der Unterstützung der stationären und teilstationären psychiatrischen Versorgung, etwa bei der Unterstützung des Jüdischen Krankenhauses, dem Ausbau der Psychiatrie im Urbankrankenhaus, aber auch bei Rettung der Psychiatrie im Krankenhaus Hedwigshöhe.

 

SPD

Die heutige Bedarfsplanung stammt im Kern aus den 1990er-Jahren und wird einer wachsenden und sich verändernden Stadt nicht mehr gerecht. Maßgeblich muss der tatsächliche psychotherapeutische Bedarf sein. Dafür müssen die Verhältniszahlen unter Einbeziehung psychotherapeutischer Expertise weiterentwickelt werden. Der Bund muss gemeinsam mit Krankenkassen, Gemeinsamen Bundesausschuss und Kassenärztlicher Bundesvereinigung sicherstellen, dass psychotherapeutische Angebote dort entstehen, wo sie gebraucht werden – besonders für Kinder und Jugendliche. Ihr Bedarf muss mit einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert berücksichtigt werden.

Die SPD Berlin setzt sich für eine Reform der Bedarfsplanung ein. Ziel sind ausreichend psychotherapeutische Plätze in allen Bezirken, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede und der besonderen Situation der Außenbezirke. Ergänzend wollen wir integrierte Gesundheitszentren ausbauen, in denen medizinische, pflegerische und psychosoziale Angebote zusammenarbeiten. Community Health Nurses sollen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Bezirken stärken. Der geplante Masterplan psychische Gesundheit soll Hilfen besser vernetzen, Wartezeiten verkürzen und die Versorgung neu ordnen. Ambulante, stationäre und psychosoziale Angebote müssen enger zusammenarbeiten. So entsteht eine erreichbare, wohnortnahe und am tatsächlichen Bedarf orientierte Versorgung.

3. Sicherstellung der Weiterbildungsfinanzierung

Unsere Kammer ist für die Regelung der Weiterbildung approbierter Psychotherapeut*innen zum*zur Fachpsychotherapeut*in zuständig. Um die ambulante Versorgung zu sichern und eine drohende Ausbildungskrise abzuwenden, muss die Finanzierung der fünfjährigen Weiterbildung dringend gewährleistet werden.

a) Werden Sie sich im Bundesrat für die Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung einsetzen?
b) Werden Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung Ihrer Partei auf das Bundesministerium für Gesundheit einwirken, diese auch im Koalitionsvertrag zugesicherte gesetzliche Regelung zu schaffen?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Zu 3. a) Ja.
Zu 3. b) Ja.

 

CDU

Eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung ist essenziell, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die ambulante Versorgung langfristig zu sichern. Wir werden uns im Rahmen unserer Möglichkeiten im Bundesrat für eine tragfähige und angemessene Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung einsetzen. Im Falle einer Regierungsbeteiligung wollen wir auf Bundesebene darauf hinwirken, dass notwendige gesetzliche Regelungen zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses zügig und verlässlich umgesetzt werden.

 

Die Linke

Zu 3. a) Wir haben als Die Linke mit unseren Gesundheitsministerinnen im Bundesrat wie auch im Bundestag für die Finanzierung der therapeutischen Weiterbildung gekämpft. Dies werden wir selbstverständlich auch im Berliner Senat tun.

Zu 3. b) Ja.

 

SPD

Zu 3. a) Ja. Da der Bund nach wie vor nicht die Finanzierung der Fachweiterbildung geregelt hat, entsteht ein GAP an Weiterbildungsplätzen und mittelfristig ein Versorgungsengpass. Für uns ist aber klar: Berlin kann viel bewegen – aber nicht alle Herausforderungen allein lösen. Deshalb braucht es auch auf Bundesebene Entscheidungen, damit Menschen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen: wir brauchen endlich eine zeitgemäße Bedarfsplanung und die gesetzliche Regelung der Finanzierung der Fachweiterbildung. Den auf parlamentarischer Ebene bereits in dieser Legislatur sehr intensiven Dialog mit der Psychotherapeutenkammer zu allen Fragen der psychotherapeutischen Versorgung in Berlin schätzen wir sehr und wollen diesen selbstverständlich weiterführen.

Zu 3. b) Ja. Wir sind bereits im engen Austausch mit unseren Bundestagsabgeordneten und drängen darauf, dass der Koalitionsvertrag an dieser Stelle endlich umgesetzt wird.

4. Schaffung von Weiterbildungsstellen in Kliniken sowie im institutionellen und ambulanten Bereich im Land Berlin

Der Senat ist im Land Berlin für die Krankenhausplanung, für die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des KJHG und in Zusammenarbeit mit den Bezirken auch für die vielfältigen Einrichtungen im institutionellen Bereich zuständig. Nur mit genügend Weiterbildungsstellen – im stationären Bereich der Berliner Kliniken, im institutionellen und im ambulanten Bereich – können ausreichend Fachpsychotherapeut*innen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche ausgebildet werden.

a) Wie werden Sie die Empfehlung des Landesgremiums nach 90a SGB V vom 25.09.2024 umsetzen („Das gemeinsame Landesgremium empfiehlt, dass die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen in den Themenfeldern Landeskrankenhausgesetz und Stellen im institutionellen Bereich konkrete politische Maßnahmen für die Sicherstellung ausreichender psychotherapeutischer Weiterbildungsstellen vorantreibt und umsetzt.“)?
b) Werden Sie sich auch im Bereich der psychotherapeutischen Einrichtungen im KJHG-Bereich für die Schaffung von Weiterbildungsstellen einsetzen?
c) Wie wollen Sie dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl psychotherapeutischer Weiterbildungsstellen bereitgestellt werden?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Zu 4. a) Wir werden die Empfehlungen des Landesgremiums nach 90a SGB V als Grundlage dafür nehmen, die Handlungsmöglichkeiten des Landes im Zusammenspiel mit den anderen Stakeholdern differenziert zu nutzen. Dazu gehört die Prüfung, wie Weiterbildung im stationären Bereich generell besser geregelt werden könnte. Im bezirklich finanzierten institutionellen Bereich wie auch dem ÖGD werden wir uns für einsetzen, Stellen einzurichten, die als Weiterbildungsstellen anerkannt werden können. Grundsätzlich müssen wir aber auch auf den Bund einwirken, um eine auskömmliche Finanzierung aller Weiterbildungsstellen der GKV-finanzierten ambulanten und stationären Bereiche zu etablieren. 

Zu 4. b) Ja. Dies ist auch insbesondere vor dem Hintergrund der von uns erwähnten rechtskreisübergreifenden Versorgungsstrategie wichtig.

Zu 4. c) Die psychotherapeutische Weiterbildung soll Teil der Berliner Fachkräftestrategie für Gesundheits- und Sozialberufe werden. Die Weiterbildung heute ist der freie Therapieplatz von morgen. Dafür muss die künftige Gesundheitsverwaltung gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer, der Ärztekammer, den Kliniken, Bezirken, der Liga der Wohlfahrtsverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung den tatsächlichen Bedarf an Weiterbildungsstellen für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche erfassen und darauf aufbauend eine verbindliche Weiterbildungsplanung für unsere Stadt entwickeln. Berlin investiert viel Geld und Hochschulkapazität in die Qualifikation. Wir dürfen dabei nicht zulassen, dass Absolvent:innen die Stadt verlassen, weil sie hier keine adäquate Weiterbildung finden.

 

CDU

Wir nehmen die Empfehlungen des Landesgremiums ernst. Unser Ziel ist es, in enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und den Bezirken die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ausreichend Weiterbildungsstellen im Rahmen des Landeskrankenhausgesetzes und im institutionellen Bereich geschaffen werden können. Hierzu werden wir uns auch gesetzliche Regelungen anderer Länder als best practice ansehen. Dies schließt den wichtigen KJHG-Bereich mit ein. Um eine ausreichende Anzahl an Stellen bereitzustellen, setzen wir auf einen engen Dialog mit den Trägern und die Prüfung gezielter Anreizstrukturen für die Schaffung von Ausbildungskapazitäten.

 

Die Linke

Zu 4. a) Hier kommt es zunächst auf eine Weichenstellung seitens des Bundes für eine Finanzierung an. Aber wir werden auch die landespolitischen Spielräume nutzen, um die Träger zu vernetzen und zur Einrichtung entsprechender Stellen anzuhalten. Dabei werden wir auch die landeseigenen Krankenhäuser Vivantes und Charité, den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie die Träger einbeziehen.

Zu 4. b) Ja, wir werden alle Möglichkeiten bei freien Trägern und auch im öffentlichen Gesundheitsdienst einbeziehen, um Weiterbildungsstellen zu schaffen.

Zu 4. c) Wir wollen alle landespolitischen Möglichkeiten (siehe oben) nutzen, um die Zahl der Weiterbildungsstellen auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen. Dabei ist die Abstimmung mit den Universitäten entscheidend, um den Bedarf abzuschätzen.

 

SPD

Zu 4. a) & b) Wir wollen in Berlin Weiterbildungsplätze für PsychotherapeutInnen im öffentlichen Gesundheitsdienst und den landeseigenen Krankenhäusern schaffen und damit einen eigenen Beitrag zur Fachweiterbildung leisten. Hierfür wollen wir das Landeskrankenhausgesetz anpassen und Rahmenvereinbarungen für den Öffentlichen Dienst schließen. Zudem werden wir den Druck auf den Bund erhöhen, endlich die gesetzliche Regelung für die Finanzierung der Fachweiterbildung auf den Weg zu bringen.

Zu 4. c) Wir setzen auf mehrere Bausteine. Erstens schaffen wir Weiterbildungsstellen im öffentlichen Gesundheitsdienst für die Pflichtweiterbildung. Zweitens sorgen wir dafür, dass Kliniken und Ausbildungsinstitute ausreichend Weiterbildungsplätze nach der neuen Weiterbildungsordnung anbieten. Drittens verbessern wir die stationären Versorgungsstrukturen und sichern bedarfsgerechte Platzzahlen. Viertens drängen wir auf eine Reform der Bedarfsplanung, damit mehr Therapieplätze entstehen und ausreichend Fachpersonal in der Versorgung ankommt.

5. Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII (KJHG-Psychotherapie)

Psychotherapien im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII stehen unter Druck: Kinder und Jugendliche warten teils über ein Jahr auf einen Therapieplatz. Die Wartelisten werden länger, KJHG Psychotherapeut*innen wandern in andere Versorgungsbereiche ab. Ursachen sind u. a. fehlende Honoraranpassungen und Personalmangel in den Jugendämtern.

Was planen Sie, um dieses Versorgungsangebot zu sichern und auszubauen?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Der Bildungsbereich, die Gesundheitsämter, die sozialen Träger:innen und die Jugendämter müssen bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen eng und strukturiert zusammenarbeiten. Hierfür werden wir uns einsetzen und bei Regierungsbeteiligung Strukturen schaffen, die auch Ausdruck eines “Mental Health in All Policies”-Konzeptes sind. Natürlich gehört auch eine faire Bezahlung der Fachkräfte dazu. Wenn KJHG-Psychotherapeut:innen gehen, dann müssen wir den Arbeitsplatz so gestalten, dass er auch wirtschaftlich attraktiv bleibt. 

Mit dieser engeren Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteur:innen soll die zukünftige Landesregierung dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche schnell eine entsprechend indizierte psychotherapeutische Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob der Zugang dazu über das Gesundheitsamt, das Jugendamt, die soziale Einrichtung erfolgt. Damit werden wir den langen Wartezeiten - zusätzlich zu den bereits erwähnten Maßnahmen - deutlich die Stirn bieten.

 

CDU

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erfordert unsere besondere Aufmerksamkeit. Um das Versorgungsangebot zu sichern, müssen wir den Personalmangel in den Jugendämtern durch gezielte Fachkräftegewinnung und Entbürokratisierung bekämpfen. Wir setzen uns dafür ein, die Arbeitsbedingungen und Rahmenstrukturen so zu verbessern, dass die Abwanderung von Fachkräften gestoppt wird und Kinder sowie Jugendliche zeitnah die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Mit der Finanzierung von Angeboten wie bspw. das Projekt ALEGRIA für seelisch erkrankte Kinder und junge Erwachsene von 6-21 Jahren durch die SenBJF konnte ein über Lotto-Mittel initiiertes Projekt erfolgreich verstetigt werden.

 

Die Linke

Wir wollen vor allem die Arbeitsbedingungen und die Vergütung im Bereich ambulanter Psychotherapie nach SGBVIII verbessern. Wir stemmen uns mit aller Macht gegen die Kürzungen der Bundesebene, die nicht zuletzt auf Betreiben der Berliner CDU zustande gekommen sind.

Die Gesundheitsämter, die Jugendämter und entsprechend die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste (KJPD) werden wir besser ausstatten und unbesetzte Stellen schnellstmöglich besetzen. Hier geht es auch um bessere Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt um eine verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten.

Wir schlagen vor, die Attraktivität des ÖGD für Gesundheitspersonal zu steigern, auch über eine Änderung des Zulassungsrechts zu den Berliner Hochschulen für Psychologie/Psychotherapie, Medizin und Soziale Arbeit.

 

SPD

Die SPD Berlin will die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII ausbauen und niedrigschwellige, wohnortnahe Angebote schaffen. Dafür brauchen Jugendämter ausreichend Personal und eine verlässliche finanzielle Ausstattung. Die Honorare für Therapie nach SGB VIII wollen wir endlich anpassen. Wir wollen die Finanzierung der Hilfen zur Erziehung so reformieren, dass kein Bezirk trotz hoher Bedarfe benachteiligt wird. Modellprojekte zur sozialen Beratung in Kinderarztpraxen sollen ausgeweitet werden. Den Runden Tisch Kindergesundheit führen wir fort. Zusätzlich bauen wir niedrigschwellige Anlaufstellen für Jugendliche in seelischen Krisen, die „Soul Spaces“, aus. So stärken wir frühe Unterstützung, verbessern die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Gesundheitsversorgung und wirken langen Wartezeiten entgegen. 

Schulen wollen wir darüber hinaus zu Orten der psychischen Gesundheit entwickeln. Dazu gehören mehr Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, stärkere Beteiligungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie mehr Wissen und Sensibilität für mentale Gesundheit im Schulalltag.

6. Prävention

a) Die PtK Berlin hat ein Modellprojekt zur Prävention psychischer Erkrankungen für Erwachsene mit Migrationsgeschichte entwickelt, durchgeführt und evaluiert. Die Ergebnisse waren sehr positiv, die Nachfrage sehr hoch. Wie beurteilen Sie solche Projekte und wie werden Sie deren Umsetzung unterstützen?
b) Die PtK Berlin hat in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren in der Stadt ein Präventionsangebot für Kinder und Jugendliche („Starke Hauptstadtkinder“) entwickelt. Wie wollen Sie die Umsetzung dieses Projektes ermöglichen?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir beurteilen solche Projekte überaus positiv. Prävention, Früherkennung und Frühintervention sind die Grundbausteine meiner grünen Gesundheitspolitik. Und Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte stoßen gerade im Gesundheitswesen auf sprachliche, behördliche und kulturelle Barrieren, die den Zugang zu Angeboten auch im psychotherapeutischen Bereich äußerst erschweren. Das soll nicht sein! Wenn ein Modellprojekterfolgreiche und erprobt ist, sollte es nicht länger nur ein Modell bleiben. Wir möchten das Projekt damit unterstützen, indem wir gemeinsam mit den relevanten Akteur:innen helfen, es mit bestehenden Präventionsstrukturen abzustimmen, zu überführen und damit zu verstetigen.

‘Starke Hauptstadtkinder’ gibt Berlins Kindern genau das, was es braucht: kurze, flexible Wege zur schnellen Beratung (an Schulen), ein aufsuchender Ansatz, um Kinder frühzeitig zu unterstützen. Wir möchten deshalb gemeinsam mit der Psychotherapeutenkammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Krankenkassen und den zuständigen Senatsverwaltungen klären, wie das Konzept zunächst in die Praxis überführt und bei erfolgreicher Umsetzung verstetigt werden kann. 

 

CDU

Wir wollen Prävention generell stärker in den Alltag integrieren. Erfolgreiche und evaluierte Modellprojekte, die gezielt vulnerable Gruppen erreichen, bewerten wir ausdrücklich positiv. Wir werden prüfen, wie solche Ansätze nachhaltig in die bestehenden Versorgungsstrukturen eingebunden werden können. Auch Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, wie „Starke Hauptstadtkinder“, sind ein wichtiger Baustein. Wir fördern die Vernetzung der relevanten Akteure in der Stadt und wollen uns für verlässliche Rahmenbedingungen bei der Projektförderung einsetzen.

 

Die Linke

Zu 6. a) Die Linke Berlin begrüßt das Modellprojekt der PtK Berlin außerordentlich. Ohne eine kultursensible psychotherapeutische Arbeit kann in einer Stadt wie Berlin keine gute Prävention umgesetzt werden. Wir werden die Umsetzung im Rahmen der Landesgesundheitskonferenz und im Rahmen des Gremiums nach §90a SGB V und natürlich ggf. mit Fördermitteln unterstützen.

Zu 6. b) Die Linke Berlin begrüßt den umfassenden partizipativen Prozess, organisiert von der PtK Berlin zur Erarbeitung des Konzepts „Starke Hauptstadtkinder“. Dieses liefert den inhaltlichen Rahmen für die Umsetzung des von uns als Schwerpunkt geforderten Programms für psychische Gesundheit an Schulen.

Zur Stärkung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen braucht es bezirkliche Rahmenkonzeptionen sowie fachübergreifende Vernetzung auf Bezirks- und Landesebene in den Fachbereichen Bildung, Jugend und Gesundheit. Analog zum Landesprogramm Schulsozialarbeit wollen wir zudem ein Landesprogramm Psychologie an Schulen einrichten und so eine*n Psycholog*in auf 800 Schüler*innen an die Schulen bringen. Diese sollen als niedrigschwellige Ansprechpersonen für Schüler*innen, Beratungslehrkräfte und Schulprojekte dienen. Aber auch alle anderen an Schulen tätigen pädagogischen Berufsgruppen müssen für Fragen der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert und durch praxisorientierte Fortbildungen in ihrem professionellen Handeln gestärkt werden. 

Auch die Schüler*innen selbst müssen für ihre Bedürfnisse sensibilisiert werden. Insbesondere Selbstregulationskompetenzen wollen wir stärken. Dazu bedarf es einer Verankerung des Themas mentale Gesundheit in den schulinternen Curricula und des Ausbaus von Peer-to-Peer-Programmen. Wir wollen die Etablierung eines Schuldistanz-Teams nach Neuköllner Vorbild in allen Berliner Bezirken ermöglichen.

 

SPD

Zu 6. a) Wir sind sehr froh, dass die PtK solcherart Modellprojekte entwickelt und unterstützen dieses Engagement. Wir setzen uns gern dafür ein, dass erfolgreiche Projekte nicht nur eine temporäre Finanzierung erhalten und stehen dafür gern für einen intensiven Austausch zur Verfügung. Die SPD Berlin bewertet niedrigschwellige und zielgruppengerechte Präventionsangebote grundsätzlich positiv. Unser Wahlprogramm sieht vor, Gesundheitsprojekte für Menschen mit besonderen Bedarfen weiter auszubauen und Versorgungslücken zu schließen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen zudem durch Community Health Nurses in allen Bezirken gestärkt werden. Diese Grundsätze passen zu einem Projekt, das Erwachsene mit Migrationsgeschichte erreicht und Zugänge zu Unterstützung erleichtert.

Zu 6. b) Wir begrüßen es sehr, dass die PtK Anstrengungen unternommen hat, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, denn diese liegt uns sehr am Herzen. Dies war ein KV-gefördertes Projekt, diese sehen wir ebenso wie die Krankenkassen mit in der Verantwortung für eine gute psychotherapeutische Versorgung und wir unterstützen hier gern, in dem wir dazu mit der KV und den Kassen ins Gespräch gehen, mit dem Ziel einer dauerhaften Finanzierung. 

Wir setzen auf eine starke Prävention und eine gute gesundheitliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Wir bauen niedrigschwellige Anlaufstellen für Jugendliche in seelischen Krisen aus, auch multiprofessionelles Personal, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit sollen gestärkt werden. Diese Vorhaben schaffen gute Rahmenbedingungen für Präventionsangebote in Kitas, Schulen und Jugendhilfe. Für Kitas wollen schlüsselunabhängige Flexi-Budgets ermöglichen, damit die Kitas eigenständige Schwerpunkte setzen können. Auch Projekte zur Demokratieförderung wollen wir durch verstetigte Förderstrukturen absichern und aus der unsicheren

7. Hitzeschutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Menschen

Hitze ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen besonders gefährlich und führt zu einer enormen Übersterblichkeit bei den Betroffenen. Im Berliner Hitzeaktionsplan finden psychisch erkrankte Menschen jedoch kaum Erwähnung. 

Was werden Sie tun, um diese vulnerable Gruppe besser zu schützen?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Der Hitzeaktionsplan muss dringend aktualisiert und angepasst werden. Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit. Wir werden uns an allen Stellen dafür einsetzen, dass dies sichtbar wird.

 

CDU

Der Schutz vulnerabler Gruppen bei extremen Wetterlagen ist ein wichtiges Anliegen unserer Gesundheitspolitik. Wir nehmen den Hinweis auf die besonderen Risiken für psychisch erkrankte Menschen ernst. Wir werden uns dafür einsetzen, den Berliner Hitzeaktionsplan entsprechend zu evaluieren und weiterzuentwickeln, sodass die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppe, etwa durch gezielte Aufklärung und Sensibilisierung des Betreuungspersonals, angemessen berücksichtigt werden.

 

Die Linke

Die Hauptstadt braucht einen sozialräumlich differenzierten Hitzeschutzplan mit verbindlichen Maßnahmen, einheitlichen Vorgaben für die Bezirke und auskömmlicher Finanzierung für Gesundheitseinrichtungen, Wohnquartiere und den öffentlichen Raum. Baulicher Hitzeschutz in Wohngebäuden sowie in Gebäuden, in denen Menschen sich dauerhaft aufhalten müssen (wie z. B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Pflegeheime), ist eine Pflicht. Wir wollen kühle Innenräume in öffentlichen Gebäuden in jedem Kiez schaffen. Öffentliche Spielplätze, Planschen und Wasserbecken sollen mit Sonnenschutzsegeln ausgestattet werden.

Wohnraum von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist besonders in den Fokus zu nehmen – ob in stationären oder teilstationären Einrichtungen oder auch zu Hause. Wir schlagen die Verschattung und Begrünung, aber selbstverständlich auch ein Förderprogramm für den Einbau von Klimaanlagen vor. In extremen Hitzesituationen brauchen wir den Einsatz aufsuchender Sozialarbeit, um Hitzetote zu vermeiden.

 

SPD

Die Kälte- und Hitzehilfe bauen wir gezielt aus und stellen sicher, dass ausreichend barrierefreie Plätze und Tagesangebote vorhanden sind. Damit wollen wir bedürftige Menschen bei Wetterextremen besser schützen. Wir gestalten Plätze und Straßen so, dass Menschen dort gern verweilen und sich sicher fühlen – und dass zugleich Lebensräume für Stadtnatur und Tiere entstehen. Mini-Parks und wohnortnahe Grünflächen schaffen Abkühlung in fußläufiger Entfernung. Wir handeln zuerst dort, wo Hitze, Lärm, Luftbelastung, Grünmangel und soziale Belastungen zusammenkommen.

Wir freuen uns, wenn wir den Austausch mit der PtK zu diesem wichtigen Themenbereich künftig weiter ausbauen.

8. Maßnahmen gegen Diskriminierung im öffentlichen Leben

In Berlin leben Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und mit unterschiedlichen Fähigkeiten zusammen. Diese Vielfalt spiegelt sich jedoch nicht in allen Bereichen des öffentlichen Lebens angemessen wider, obwohl gut belegt ist: Diskriminierung ist eine psychische Belastung und kann potentiell krank machen.

a) Verwaltung: Mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei dafür sorgen, dass sich die Vielfalt der Berliner Bevölkerung stärker im öffentlichen Dienst und in Führungspositionen der Verwaltung widerspiegelt?
b) Bildung: Wie will Ihre Partei Diversität in Kitas und Schulen fördern – etwa durch diversitätssensible Lehrpläne, Fortbildungen für Lehrkräfte oder Maßnahmen gegen Diskriminierung im Bildungsalltag?
c) Gesellschaft: Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Diskriminierung im Alltag abzubauen – etwa auf dem Wohnungs- oder Arbeitsmarkt, wo psychisch kranke Menschen besonders stark benachteiligt sind?

 

Bündnis 90/Die Grünen

Für uns als Grüne ist klar: Diskriminierung und Exklusion stehen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegen und dürfen - auch wegen der bekannten negativen psychischen Folgen - kein Teil unserer Gesellschaft sein. Im Gegenteil: Eine vielfältige Gesellschaft ist nicht nur bunter und lebenswerter, sondern auch produktiver. Deshalb setzen wir uns für eine Neuauflage des Berliner Diversitätsprogramms ein. Dafür müssen Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategien, verbindliche Beschwerdeverfahren und diskriminierungskritische Organisationsuntersuchungen in der Verwaltung fest verankert und gelebt werden. Dies sehen wir auch als wichtigen Teil einer Führungsaufgabe. 

In der Kita und in der Schule verbringen Kinder und Jugendliche den größten Teil ihres Lebens, hier werden sie geprägt und hier ist wichtig, dass sie nicht gemobbt oder diskriminiert werden. Deshalb ist wichtig, dass es eine diskriminierungskritische Kita- und Schulentwicklung und Fortbildungsangebote gibt und eine unabhängige Beschwerdestelle für Diskriminierung an Kitas und Schulen, die bei der LADG-Ombudsstelle eingerichtet werden soll. Projekte gegen Queerfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sollen ausgebaut und fest an Berliner Schulen etabliert werden. Die Fachstelle für queere Bildung und die Kompetenzstelle intersektionale Pädagogik sollen weiter unterstützt werden.

Als wir Teil der Regierung waren, haben wir uns für die Fachstelle für die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingesetzt, diese wollen wir weiter stärken. Darüber hinaus sehen wir in der Aufklärung und Entstigmatisierung von psychischen Erkrankungen sowie dem Einbezug von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und von deren Angehörigen in die oben erwähnte Landesstrategie, wichtige Maßnahmen, die in der neuen Landesregierung umgesetzt werden müssen.

 

CDU

Wir stehen für ein gerechtes Berlin, in dem Diskriminierung keinen Platz hat. In der Verwaltung setzen wir auf transparente, leistungsorientierte Auswahlverfahren und gezielte Nachwuchsförderung, um allen Talenten gleiche Chancen zu bieten. Im Bildungsbereich fördern wir ein respektvolles Miteinander durch die kontinuierliche Weiterbildung von Lehrkräften und klare Strategien, die Prävention und Intervention bei Diskriminierung verbinden. Gesellschaftlich setzen wir auf die konsequente Umsetzung bestehender Antidiskriminierungsgesetze und die Stärkung von Beratungsangeboten, um Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt wirksam und nachhaltig abzubauen.

Auf Initiative der Bildungssenatorin wurde erstmals eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung zu Konflikten, Gewalt und Diskriminierung an Berliner Schulen erstellt, deren Ergebnisse im Juni 2026 veröffentlicht wurde. Diese Ergebnisse werden derzeit gemeinsam mit Experten ausgewertet, um daraus Maßnahmen abzuleiten, die gegen die bedrückend hohe psychische Belastung von Kindern und Jugendliche durch Mobbing, Gewalt und Diskriminierung angehen sollen.

 

Die Linke

Zu 8. a) Das Partizipationsgesetz, ein bundesweiter Vorreiter, wollen wir modernisieren. Unser Ziel bleibt es, die Menschen mit Migrationsgeschichte mindestens entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung in der Verwaltung zu repräsentieren. Bewerbungshürden etwa auf Grund von Namen oder äußerlicher Merkmale müssen weiter abgebaut werden.

Diskriminierungsdimensionen wie Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus müssen erfasst werden und die Ombudsstelle gehört personell und in ihrer Unabhängigkeit gestärkt.

Wir wollen das Neutralitätsgesetz abschaffen und kopftuchtragenden Frauen den Zugang zu Laufbahnen auch bei Polizei, Strafvollzug und Justiz eröffnen.

Der gesamte öffentliche Dienst des Landes Berlin soll diskriminierungskritisch und menschenrechtsbasiert aufgestellt und geschult werden. Dafür braucht es konkrete Organisationsentwicklungsstrategien u. a. für die Ausgestaltung der Einstellungsverfahren, der Personalentwicklungsprozesse sowie für den Erwerb, den Ausbau und die Anerkennung von Diversity-Kompetenz. Bei allen exponierten Stellen, die im öffentlichen Dienst besetzt werden, insbesondere bei den Ansprechpersonen des Senats, ist darauf zu achten, dass sie diskriminierungskritische Expertise und Bewusstsein haben in allen Feldern, wie bei Fragen von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit und Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen.

Zu 8. b) Wir setzen uns für den Erhalt von kostenfreien KiTas und Hortbetreuung, kostenfreien Schülertickets im ÖPNV sowie kostenfreies Mittagessen in der Schule ein. Niemand darf wegen des Geldbeutels der Eltern u. a. von guter Bildung ausgeschlossen werden.

Damit Bildungsgerechtigkeit keine leere Worthülse ist, wollen wir die Schulen am stärksten unterstützen, an denen sich soziale Herausforderungen bündeln. Sie brauchen weiterhin zusätzliche Ressourcen. Das Ergänzungsbudget zum Berliner Schulbudget (früher Bonusprogramm) werden wir fortsetzen und dafür sorgen, dass die Mittel aus dem Startchancenprogramm von Bund und Ländern schnell, zielgenau und so unbürokratisch wie möglich dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Verbesserungen im Bereich der Zumessung sollen prioritär besonders belasteten Schulen zugutekommen. Im Ganztagsbereich wollen wir umfangreichere Stundenanteile für mittelbare pädagogische Arbeit vorsehen als an anderen Schulen.

Jedes Kind hat Anspruch auf einen inklusiven Schulbesuch und das gemeinsame Lernen mit anderen Kindern. Die Linke steht fest zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Den Aus- und Neubau sonderpädagogischer Förderzentren lehnt Die Linke deshalb ab. Stattdessen werden wir ein Landeskonzept schulische Inklusion auf den Weg bringen, das über die aktuelle Legislaturperiode hinausweist und darlegt, wie mittelfristig, verlässlich der wohnortnahe inklusive Schulbesuch aller Kinder gewährleistet werden kann. Dieses Konzept, das auch die möglichst flächendeckende Herstellung baulicher Barrierefreiheit beinhaltet, wollen wir mit verbindlichen Zielen und Zeiträumen unterlegen und die notwendigen Investitionsmittel in der Finanzplanung des Landes einstellen. Im Rahmen eines Pilotprojekts prüfen wir die Öffnung eines Förderzentrums für alle Schüler*innen. Kurzfristig wollen wir die inklusiven Schwerpunktschulen als Brückenlösung deutlich ausbauen und die geplanten 36 inklusiven Schwerpunktschulen realisieren.

Die Linke setzt sich konsequent gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Queerfeindlichkeit, Ableismus, Diskriminierung aufgrund des sozio-ökonomischen Status, Mobbing und Gewalt an Berliner Schulen ein. Dafür braucht es eine abgestimmte und funktionsfähige Antidiskriminierungsarchitektur. Kernstück ist eine unabhängige Beschwerdestelle, angedockt an die Landesantidiskriminierungsstelle. Sie soll als niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstelle für Schüler*innen und Eltern dienen und neben den Diskriminierungstatbeständen nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auch in Konfliktlagen tätig werden können, die sich aus dem Schulgesetz ergeben und z. B. im Bereich Inklusion. Dafür muss sie mit den entsprechenden Akteneinsichts- und Durchgriffsrechten ausgestattet sein. Im Falle des Nichttätigwerdens der neuen Beschwerdestelle für Schulbeschäftigte nach § 13 AGG sollen sich diese ebenfalls an die unabhängige Beschwerdestelle wenden können. 

Zudem wollen wir die Stelle und den Einfluss des*der Antidiskriminierungs- sowie Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung stärken. Ihre Zuständigkeit sehen wir vor allem im Bereich der diskriminierungssensiblen Organisationsentwicklung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bildungsverwaltung. Dazu zählt neben der Überarbeitung von Verordnungen auch die Etablierung von Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen auf Einzelschulebene. Auf Bezirksebene wird der*die Antidiskriminierungsbeauftragte durch bezirkliche Stellen unterstützt, die ihm*ihr unterstehen und als Anlaufstellen für die Schulen dienen, aber keine Einzelfallberatung anbieten. 

Außerschulische Bildungs- und Empowerment-Angebote in den Bereichen Antidiskriminierung, antirassistische und inklusionssensible Bildung, Antisemitismusprävention, queere Bildung, Armutssensibilisierung, Mobbing- und Gewaltprävention, die die Berliner Schulen durch Projektarbeit, Fortbildungen und bei der Schulentwicklung unterstützen, wollen wir absichern und verstetigen.

Zu 8. c) Alle bestehenden Fachstellen zur Bekämpfung von Diskriminierung, bspw. auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt sowie im Gesundheitsbereich, werden wir stärken.

Ihre Arbeit muss dauerhaft abgesichert werden. Jede Person hat das Recht auf sicheren, diskriminierungsfreien und selbstbestimmten Wohnraum. Wir wollen anonymisierte, diskriminierungssensible Monitorings bei Landeseigenen Wohnungsunternehmen einrichten, um ungleiche Vergabepraktiken sichtbar zu machen. Wir wollen rassistische und familienfeindliche Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe konsequent bekämpfen. Dazu gehören strengere Kontrollen bei Landeseigenen Wohnungsunternehmen und geförderten Projekten sowie der Einsatz anonymisierter Bewerbungsverfahren. Wir setzen auf den Ausbau kommunaler und gemeinwohlorientierter Wohnungsbestände.

 

SPD

Zu 8. a) Die SPD Berlin will diskriminierungsfreie und transparente Einstellungsverfahren weiterentwickeln. Dazu gehören ein diversityorientiertes Personalmanagement, gezielte Fortbildungen und eine Verwaltung, die die Vielfalt der Stadtgesellschaft widerspiegelt. Die Befragung zur Vielfalt im öffentlichen Dienst bietet eine Grundlage, um Benachteiligungen sichtbar zu machen und Maßnahmen gezielt auszurichten. Das Diversity Landesprogramm und die Leitstelle Diversity sollen gestärkt werden. Außerdem wollen wir das Regenbogennetzwerk in der Verwaltung ausbauen und Mentoring-Angebote für Beschäftigte mit Migrationsgeschichte prüfen.

Zu 8. b) Die SPD Berlin steht für gleiche Bildungschancen unabhängig von Herkunft, Glauben, Einkommen oder Behinderung. Wir wollen Qualifizierungen für pädagogische Fachkräfte zu Diversity und Antidiskriminierung fortführen. Themen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sollen in die Ausbildung erziehender Personen aufgenommen werden. Schulen sollen stärker als inklusive Erziehungsräume arbeiten. Zusätzlich stärken wir multiprofessionelles Personal, Schulpsychologie und Schulsozialarbeit, damit Diskriminierung und psychische Belastungen früh erkannt werden. Das Berliner Bildungsprogramm soll weiterentwickelt und evaluiert werden.

Zu 8. c) Berlin ist die Stadt der Vielfalt und Toleranz. Mit dieser Vielfalt vereint Berlin Lebensrealitäten, die woanders unversöhnliche Widersprüche wären. Berlin ist trotz seiner Widersprüche lebenswert, wenn wir uns unterhaken. Nicht nebeneinander existieren, sondern Verantwortung füreinander übernehmen. Die SPD Berlin will Diskriminierung durch Chancengleichheit, Inklusion und verlässliche Beratungsangebote bekämpfen. Das Landesantidiskriminierungsgesetz und die unabhängige Ombudsstelle schützen vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen. Präventionsangebote gegen Rassismus und andere Formen der Ausgrenzung werden weiterentwickelt. Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen durch inklusive Beratungs- und Unterstützungsangebote besser teilhaben können. Auf dem Arbeitsmarkt wollen wir auch die Potenziale von Menschen mit chronischen Erkrankungen stärker berücksichtigen. Im Wohnbereich setzen wir auf soziale Hilfen, bezahlbaren Wohnraum und Housing First.


(*) Wir haben die Wahlprüfsteine an die demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus von Berlin gesendet. Der Vorstand hat entschieden, einer Partei, innerhalb derer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden, hier keine Plattform zu bieten.

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