Plötzlich abgebrochene Behandlungen, verweigerte Akteneinsicht, Abstinenzverletzungen: Die Ombudsstelle der PtK Berlin hört zu, wo Vertrauen verletzt wurde. Im Interview erzählen die drei erfahrenen Psychotherapeutinnen, mit welchen Anliegen sich Patient*innen und Kolleg*innen an sie wenden – und warum gerade Berichte über Grenzüberschreitungen sie besonders beschäftigen.
Die Ombudsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin setzt sich derzeit aus drei langjährig berufserfahrenen Psychotherapeutinnen, Vertreterinnen der verschiedenen Therapieverfahren, zusammen. Sie haben über viele Jahre als Delegierte in unterschiedlichen Kammergremien mitgewirkt, waren in der Aus- und Weiterbildung tätig und an der Erarbeitung der Berufsordnung der Berliner Psychotherapeutenkammer beteiligt.
Als Ansprechpartnerinnen der Ombudsstelle bieten sie im Wechsel alle 14 Tage eine Telefonsprechstunde an. Patient*innen, Angehörige, Bezugspersonen sowie Kammermitglieder können sich dort anonym beraten lassen. Im Interview erläutern sie ihre Arbeit in der Ombudsstelle und berichten von den Herausforderungen, die damit verbunden sind.
Was motiviert Sie persönlich an dieser Arbeit?
Als langjährige Delegierte ist es uns ein Anliegen, sowohl Patient*innen als auch Kammermitgliedern ein niedrigschwelliges Angebot zur Verfügung zu stellen, in dessen Rahmen Unstimmigkeiten in Behandlungen oder Konfliktsituationen besprochen werden können. Durch unsere Tätigkeit in verschiedenen Kammergremien, einschließlich des Vorstands, haben wir vielfältige Einblicke in Problemlagen zwischen Psychotherapeut*innen und Patient*innen gewonnen. Wir möchten dazu beitragen, Konfliktfelder innerhalb der Profession zu bearbeiten, Lösungen zu fördern und Abhilfe zu schaffen.
Zugleich ist es uns wichtig, dass wir selbst und unsere Kolleg*innen nach den in der Berufsordnung formulierten berufsethischen Grundsätzen handeln und dadurch die Qualität psychotherapeutischer Berufsausübung sichern. Dazu gehört auch, die Rechte von Patient*innen zu achten und zu wahren.
Welche Zielgruppe kontaktiert Sie am häufigsten?
Die meisten Anfragen erhalten wir von Patient*innen. In jüngerer Zeit wenden sich jedoch zunehmend auch Ausbildungskandidat*innen und Kolleg*innen an die Ombudsstelle.
Wie läuft eine typische Anfrage oder Beschwerde bei Ihnen ab?
Zunächst hören wir zu und verschaffen uns einen Überblick über die geschilderte Problematik sowie darüber, was der anrufenden Person weiterhelfen könnte. Manchmal besteht das Anliegen vor allem darin, gehört zu werden. In anderen Fällen geht es um die Bestätigung einer bereits vorhandenen Einschätzung oder um Informationen zu berufsrechtlichen Regelungen.
Häufig möchten Ratsuchende wissen, ob weitere Instrumente der Kammeraufsicht – etwa eine schriftliche Beschwerde oder die Einschaltung des Schlichtungsausschusses – in Betracht gezogen werden sollten. Nicht selten ermutigen wir die Betroffenen zunächst, das Gespräch mit den behandelnden Psychotherapeut*innen zu suchen und die bestehenden Konflikte direkt anzusprechen.
Mit welchen Anliegen wenden sich Ratsuchende am häufigsten an die Ombudsstelle?
Besonders häufig kontaktieren uns Patient*innen, weil sie verunsichert sind, ob eine psychotherapeutische Behandlung fachlich und berufsrechtlich angemessen verlaufen ist – beispielsweise wenn eine Behandlung plötzlich beendet wurde und keine Unterstützung bei der Suche nach einer Weiterbehandlung erfolgte.
Ein weiterer großer Themenbereich betrifft Fragen und Unklarheiten bei der Abrechnung, etwa im Zusammenhang mit Ausfallhonoraren. Auch Abstinenzverletzungen oder die Einschränkung von Patientenrechten, beispielsweise die Verweigerung der Einsicht in die Behandlungsdokumentation, werden häufig angesprochen.
Viele Ratsuchende befinden sich in einer belastenden Situation. Nicht selten droht die bis dahin positive Entwicklung einer psychotherapeutischen Behandlung durch ungelöste Konflikte beeinträchtigt zu werden. In solchen Fällen können wir oft dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und Orientierung zu geben.
Inwiefern?
Ein erster Schritt sollte aus unserer Sicht immer sein, Ratsuchende darin zu bestärken, das Gespräch mit der jeweiligen Psychotherapeutin bzw. dem jeweiligen Psychotherapeuten zu suchen und die Problematik offen anzusprechen.
Was ist, wenn sich eine Konfliktsituation nicht innerhalb der therapeutischen Beziehung lösen lässt?
Dann sollten weitere Schritte geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden. Neben Schlichtungsverfahren oder einer Beschwerde könnte z.B. auch die Ermutigung zu einem weiteren Gespräch mit einer unterstützenden dritten Person oder zu einem Therapeutenwechsel zu einer Entlastung und Lösung führen.
Haben sich die Themen in den letzten Jahren verändert?
Patient*innen treten heute häufig selbstbewusster auf und sind besser über ihre Rechte informiert, beispielsweise im Hinblick auf die Einsichtnahme in ihre Behandlungsakte.
Zugenommen haben außerdem Anfragen zu Konflikten zwischen Kolleg*innen, etwa im Zusammenhang mit Anstellungsverhältnissen oder innerhalb von Praxisgemeinschaften. Auch in der Weiterbildung kommt es vermehrt zu Konflikten mit Supervisor*innen oder Mitarbeitenden von Weiterbildungsinstituten. Sofern es sich dabei um Kammermitglieder handelt, fällt auch dies in unseren Zuständigkeitsbereich.
Wo stoßen Sie an Ihre Grenzen und verweisen an andere Stellen?
Bei rechtlichen Fragestellungen, die wir nicht sicher einschätzen können, verweisen wir an die Rechtssprechstunde der Psychotherapeutenkammer. Beschwerden über ärztliche Psychotherapeut*innen leiten wir an die zuständige Ärztekammer weiter.
Bei schwerwiegenden Grenzverletzungen empfehlen wir in der Regel nachdrücklich, eine formelle Beschwerde einzureichen. In solchen Fällen setzt die Kammer eine Untersuchungsführerin ein, insbesondere dann, wenn der Verdacht auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten besteht.
Wenn Anrufer*innen stark belastet oder akut gefährdet erscheinen, versuchen wir zudem, auf geeignete weitere Hilfsangebote sowie gegebenenfalls auf psychiatrische Praxen oder Kliniken hinzuweisen.
Gibt es Fälle, die Sie besonders beschäftigen?
Berichte über Abstinenzverletzungen berühren uns besonders – sowohl bei jungen Kolleg*innen im Rahmen der Weiterbildung als auch bei Patient*innen, die ihrem bzw. ihrer Therapeut*in großes Vertrauen entgegengebracht haben. Dies gilt insbesondere für Situationen, in denen die therapeutische Beziehung in private Kontakte übergeht.
Ebenso beschäftigen uns Fälle nachhaltig, in denen Therapeut*innen plötzlich nicht mehr erreichbar sind und Patient*innen ohne ausreichende Information oder Versorgung zurückbleiben. Die daraus resultierende Belastung und Verunsicherung der Betroffenen ist häufig erheblich.
Was empfehlen Sie Ratsuchenden, die unsicher sind, ob sie sich an die Ombudsstelle wenden sollen?
Wenn Ratsuchende unsicher sind, ob die Ombudsstelle die richtige Anlaufstelle für ihr Anliegen ist, wäre unsere Empfehlung, uns schon früh im Prozess anzurufen und wir versuchen dann gemeinsam, das Problem zu verstehen, den Beratungsbedarf zu klären und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Wir würden es begrüßen, wenn in Aufklärungs- und Informationsmaterialien zur Psychotherapie künftig auf das Angebot der Ombudsstelle als eine mögliche Anlaufstelle bei Beschwerden hingewiesen würde.
Wir informieren Ratsuchende über die verschiedenen Möglichkeiten des Beschwerdemanagements innerhalb der Kammer, beispielsweise über die schriftliche Beschwerde oder die Einschaltung des Schlichtungsausschusses. Letzteres kann insbesondere dann hilfreich sein, wenn Betroffene eine Aussprache mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten wünschen, sich ein solches Gespräch jedoch nicht allein zutrauen.
Was empfehlen Sie den Kolleg*innen?
Kammermitglieder sollten sich weniger vor möglichen Sanktionen bei Fehlverhalten fürchten, sondern sich selbst eine offene Fehlerkultur zutrauen, die es ermöglicht, aus Fehlern zu lernen und die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln. Nicht selten entstehen Konflikte aus Missverständnissen, die offen und respektvoll zwischen Behandler*in und Patient*in besprochen werden können.
Darüber hinaus möchten wir Kolleg*innen ausdrücklich empfehlen, ihre Praxisvorsorge zu regeln und festzulegen, wer die Versorgung ihrer Patient*innen übernimmt, wenn sie diese unerwartet nicht mehr selbst gewährleisten können. Nach unseren Erfahrungen belasten ungeklärte Therapieabbrüche Patient*innen oft erheblich.
Mit einem Praxistestament beziehungsweise einer Praxisvorsorgevereinbarung können Psychotherapeut*innen für solche Situationen vorsorgen und die Kontinuität der Versorgung besser absichern.
Hierzu gibt es konkretere Hinweise in den Berufsethischen Kommentaren zur Berufsordnung über die Berliner Kammerseite:
https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/system/files/k10_kommenta…
Unser Fazit ist: Eine offenere Fehlerkultur, ein bewusster Umgang mit berufsethischen Standards und eine vorausschauende Praxisvorsorge können wesentlich dazu beitragen, Konflikte frühzeitig zu klären und die Qualität psychotherapeutischer Versorgung nachhaltig zu stärken.
Das Interview führte Pia Scharnowski.