Direkt zum Inhalt

Meta menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Login Menu

  • Login-Bereich
    • Fortbildungsportal (Punktekonto/Zertifizierung)
    • Psych-Info
    • Admin
  • en
  • Instagram Logo
  • Bluesky Logo
  • LinkedIn Logo
  • Instagram Logo
Logo der Psychotherapeutenkammer Berlin

Hauptnavigation (Mobilversion)

  • Für Mitglieder
    • Aktuelles
      • Kammerwahl 2021
    • Termine & Veranstaltungen
      • Veranstaltungsdokumentationen
    • Über uns
      • Kontakt/ Sprechzeiten und Anreise
      • Organe und Gremien
      • Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle
      • Organigramm
      • Gründung
    • Praxis- & Stellenbörse
      • Kleinanzeige aufgeben
    • Mitgliedschaft
      • Anmeldung & Änderungsanzeigen
      • Mitgliedsbeitrag
      • FAQ: Häufige Fragen und Antworten
      • Elektronischer Psychotherapeutenausweis
      • Freiwillige Mitgliedschaft für PiA
    • Aus-, Fort- und Weiterbildung
      • Ausbildung
      • Fortbildung
      • Fortbildungsportal
      • Weiterbildung
    • Themenportal
      • Änderung der Psychotherapierichtlinie
      • Digitalisierung & KI
      • Finanzierung der Weiterbildung
      • Honorarkürzungen
      • Kinder- und Jugendschutz
      • Klima
      • Migration / Flüchtlingsversorgung
      • Online-Therapie und Datenschutz
      • PiA-News
      • Praxiskauf / Praxisabgabe
      • Psychotherapie mit älteren Menschen
      • Psychotherapie mit Gewaltbetroffenen
      • PT für Menschen mit Lernschwierigkeiten / Behinderung
      • Qualitätsmanagement in der Psychotherapie
      • Therapie nach KJHG - Psychotherapie in der Jugendhilfe
      • Versorgung
      • Versorgungswerk
    • Rechtliches
      • Heilberufekammergesetz
      • FAQ / Merkblätter
      • Beschwerdemanagement
      • Satzungen und Ordnungen
      • Aus-, Fort- und Weiterbildungs­bestimmungen
      • Vergütung
      • Vertrags­psychotherapeuten
      • Berufsethische Kommentare
      • Bekanntmachungen
      • Weiterführende Links
    • Engagement in der PtK
    • Kammerwahl 2026
  • Für Patient*innen
    • Informationen zur Psychotherapie
      • Psychotherapie in Praxen
      • Psychotherapie in ambulanten Institutionen
      • Behandlungsmöglichkeiten in Kliniken
    • Psychotherapeut*in finden
    • Not- und Krisendienste
    • Patient*innenrechte & Beschwerdestellen
      • Patient*innenrechte
    • Spezielle Angebote
      • Seele und Zähne
  • Für Medien
    • Pressemitteilungen & Stellungnahmen
    • Veranstaltungen
    • Publikationen

Suche

Meta menu

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Login Menu

  • Login-Bereich
    • Fortbildungsportal (Punktekonto/Zertifizierung)
    • Psych-Info
    • Admin
  • en
  • Instagram Logo
  • Bluesky Logo
  • LinkedIn Logo
  • Instagram Logo

Hauptnavigation

Logo der Psychotherapeutenkammer Berlin
  • Für Mitglieder
  • Für Patient*innen
  • Für Medien

Suche

  • Aktuelles
  • Termine & Veranstaltungen
  • Über uns
  • Praxis- & Stellenbörse
  • Mitgliedschaft
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Themenportal
  • Rechtliches
  • Engagement in der PtK
  • Kammerwahl 2026
  • Informationen zur Psychotherapie
  • Psychotherapeut*in finden
  • Not- und Krisendienste
  • Patient*innenrechte & Beschwerdestellen
  • Spezielle Angebote
  • Pressemitteilungen & Stellungnahmen
  • Veranstaltungen
  • Publikationen

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – FAQ zum aktuellen Stand und Ausblick

09.09.2026

Die Verunsicherung vieler Kolleg*innen über die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) ist groß. Am 2. September 2026 informierten darum Kammerpräsidentin Eva Schweitzer-Köhn und Vizepräsidentin Dr. Lea Gutz die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin ausführlich online über das GKV-BStabG. Nach einem Rückblick auf den aktuellen Stand und einem Ausblick auf die weitere Umsetzung beantworteten Schweitzer-Köhn und Dr. Gutz die eingereichten Mitgliederfragen der mehr als 700 Teilnehmer*innen. 

Eine Zusammenfassung, ein FAQ sowie weiterführende Links zu den wichtigsten Fragen finden Sie im Folgenden.

Honorarkürzungen und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG): Wie ist der aktuelle Stand?

Bereits im März 2026 beschloss der Bewertungsausschuss eine Honorarkürzung von 4,5 % ab dem 01.04.2026. Es gab zahlreiche Proteste, auch unter Beteiligung von Vertreter*innen der PtK Berlin, dagegen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beanstandete diesen Beschluss nicht, die KBV klagte dagegen.  Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg stoppte die Absenkung am 09.07.2026 vorläufig wegen rechtlicher Bedenken. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens Anfang 2027 erwartet, bei einer Revision erst 2028/2029. Die Honorare werden seit Q2/2026 deshalb nur unter Vorbehalt ausgezahlt – bestätigt sich die Kürzung, drohen Rückzahlungen.

Am 10.07.2026 wurde das GKV-BStabG beschlossen – wenige Tage zuvor eingebracht wurden umfangreiche Änderungsanträge inklusive der Streichung der Angemessenheitsprüfung der psychotherapeutischen Honorare. Ein Eilantrag von Linken und Grünen beim Bundesverfassungsgericht auf Verschiebung der Abstimmung scheiterte. Das Gesetz trat am 30.07.2026 in Kraft, zentrale Regelungen folgen zum 01.01.2027.

Das Gesetz koppelt künftige Honorarsteigerungen an die Einnahmeentwicklung der Krankenkassen. Für die Psychotherapie heißt das: Sie wird zum 01.01.2027 zurück in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt und damit wieder mengenmäßig budgetiert – wie vor 2013, begrenzt auf das Ausgabenvolumen von 2025 plus die um 1 % verminderte Grundlohnsteigerung. Zusätzlich entfallen die Zuschläge für Kurzzeittherapien und TSVG-Fälle sowie ab 2027 die Angemessenheitsprüfung. Wie das Budget auf die einzelnen Praxen verteilt wird, entscheiden die Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) der Landes-KVen. Die KBV rechnet für 2027 bundesweit mit 46 Millionen weniger Behandlungsfällen und Honorareinbußen von 7 bis 13 % je nach Fachgruppe – für die Psychotherapie schätzt sie ein Minus von rund 8 % der Fälle.

Die Kammer kritisiert das Gesetz deutlich: Sie warnt vor mehr Krankengeld, stationären Behandlungen und Frühberentungen aufgrund von fehlenden ambulanten Behandlungsplätzen für psychische Erkrankungen – obwohl Psychotherapie nur 0,7 % der GKV-Gesamtausgaben ausmacht – sowie vor einer Klagewelle vor den Sozialgerichten um die angemessene Vergütung wie vor 2013. Immerhin wurde am 10.07.2026 zusätzlich ein Entschließungsantrag beschlossen: Er soll die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31.12.2026 hinaus sichern, Ausnahmen von der Budgetierung für bestimmte Gruppen (u. a. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, schwer erkrankte Versicherte, dringliche Fälle) festlegen und den G-BA beauftragen, bis Ende 2026 Kriterien für „Dringlichkeit" zu definieren.

Wie geht es weiter?

Für September ist ein Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Entschließung als Teil eines Omnibusgesetzes vorgesehen, die Beschlussfassung im Bundestag soll Ende September folgen. Noch offen bleibt die Definition „begonnener Behandlung", welche KJP-Leistungen extrabudgetär bleiben und wie “schwer psychisch Kranke“ und Dringlichkeit definiert wird. Parallel müssen G-BA und Bewertungsausschuss die Vorgaben operationalisieren, bevor die Landes-KVen bis zum 15.02.2027 ihre Budgetvereinbarungen treffen und den Berliner HVM anpassen.

Häufig gestellte Fragen der Mitglieder

Im Folgenden greifen wir einige der bei unserer Informationsveranstaltung besonders häufig benannten Unklarheiten auf. Wir werden Sie selbstverständlich weiterhin laufend über die Entwicklungen – insbesondere Omnibusverfahren, G-BA/Bewertungsausschuss und Berliner Honorarverteilungsmaßstäbe – informieren.

Frage: Wie wird Gruppentherapie künftig budgetiert – nach Zeit oder pro Patient*in? 

Antwort: Noch offen; hängt vom Honorarverteilungsmaßstab ab, welches Modell der Budgetierung dort gewählt wird.

Frage: Was zählt als „bereits begonnene Behandlung"?

Antwort: Noch nicht eindeutig definiert – wahrscheinlich ab Bewilligung. Ob auch eine Umwandlung laufender Behandlungen in 2027 von Kurz- in Langzeittherapie berücksichtigt wird, muss noch festgelegt werden.

Frage: Werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ebenfalls budgetiert?

Antwort: Der Entschließungsantrag sieht Ausnahmen vor; die genaue Ausgestaltung ist noch offen – ob sich extrabudgetäre Vergütung auf die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen bezieht oder auf die Leistung (würde PPler mit Zusatzqualifikation einschließen)

Frage: Wie wirkt sich die Budgetierung auf einen halben Kassensitz in Berlin aus? 

Antwort: Ausgegangen wird von einer Mindestvollvergütung von 18 Sitzungen pro Woche in 43 Wochen des Jahres (36 bei vollem Sitz). Das geht zurück auf das BSG-Urteil zur Mindestvergütung der Psychotherapie. Alles weitere hängt davon ab, was im Honorarverteilungsmaßstab der KV als Grenze der vollzuvergütenden Leistungen definiert wird (das sog. Regelleistungsvolumen). Das Honorar für die Sitzungen, die oberhalb des Regelleistungsvolumen erbracht werden, wird entsprechend der zur Verfügung stehenden Restsumme des Gesamtbudgets quotiert, heißt nicht voll ausgezahlt.

Frage: Was passiert mit Leistungsobergrenzen in Berufsausübungsgemeinschaften/Jobsharing? 

Antwort: Es ist noch offen, ob und wenn ja, wie diese angepasst werden.

Frage: Welche Konsequenzen hat das Gesetz für Privatpraxen bzw. Kostenerstattung? 

Antwort: Die Honorarregelungen betreffen unmittelbar nur die vertragspsychotherapeutische Versorgung; Privatpraxen sind nicht erfasst. Die Auswirkungen auf die Kostenerstattung lassen sich noch nicht abschließend beurteilen.

Frage: Bleibt die 4,5-prozentige Honorarkürzung bestehen?

Antwort: Sie ist vorläufig gestoppt, aber nicht endgültig vom Tisch. Eine Entscheidung des Landessozialgerichts wird für Januar 2027 erwartet, bei einer Revision ist beim BSG erst 2028/2029 mit einer Entscheidung zu rechnen. Bis dahin wird weiter nur unter Vorbehalt ausgezahlt.

Frage: Was unternimmt die Kammer gegen das Gesetz?

Antwort: Die PtK Berlin hat sich schriftlich an Senatorin, Regierenden Bürgermeister sowie Fraktions- und gesundheitspolitische Sprecher*innen gewandt und mit Ärztekammer, KV und Krankenhausgesellschaft eine gemeinsame Pressekonferenz abgehalten – ein Novum in dieser Form. Vorstandsmitglieder haben sich ferner an Protesten und Demonstrationen beteiligt. Auf der Bundesebene werden wir durch die BPtK vertreten. Einer jeden Stellungnahme der BPtK gingen Abstimmungsrunden mit den Landeskammern voraus.  Die BPtK steht im engen Austausch mit dem BMG, bringt aktiv Vorschläge für Korrekturen im Gesetz ein und vertritt unsere Positionen bei Anhörungen im Gesundheitsausschuss. 

Frage: Sollen wir gegen die Kürzung der Mindestvergütung klagen? Gibt es Sammelklagen? 

Antwort: Die KBV klagt bereits vor dem Landessozialgericht gegen den Beschluss des Bewertungsausschusses die Honorare um 4,5% zu senken.  Die Definition unserer Mindestvergütung hat das Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt. An dieser Definition ändert auch das GKV-Bstab.-Gesetz nichts. 

Frage: Bleibt die Budgetgrundlage bei 2025 – kann sich das Budget dann überhaupt noch ändern? 

Antwort: Das Ausgabenvolumen ist auf 2025 plus die um 1 % verminderte Grundlohnsteigerung begrenzt. Wie es sich in den Folgejahren fortentwickelt, blieb offen.

Frage: Was bedeutet der Wegfall der Angemessenheitsprüfung – wie tief kann das Honorar sinken? 

Antwort: Ab 2027 fehlt dann die gesetzliche Vorgabe für die regelhafte Überprüfung der Angemessenheit der psychotherapeutischen Honorare. Die KBV vertritt die Rechtsauffassung, dass die Überprüfung aufgrund des BSG-Urteils trotzdem stattfinden müsse. Ansonsten wären wir gezwungen, die Angemessenheit unserer Honorare wieder über langwierige Klageverfahren zu erstreiten. 

Frage: Macht ein KV-Widerspruch künftig noch Sinn, wenn die Angemessenheitsprüfung entfällt? 

Antwort: Ja. Das BSG-Urteil zur Mindestvergütung der Psychotherapie hat weiterhin Gültigkeit und mit den Klagen wird überprüft, ob dieses korrekt umgesetzt wird von den Gremien.

Frage: Soll ich einen Teil des seit Q2/2026 gezahlten Honorars zurücklegen, falls die Kürzung bestätigt wird? 

Antwort: Da unter Vorbehalt gezahlt wird und eine Forderung von Rückzahlungen bis zu dem abschließenden Gerichtsurteil nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine entsprechende Rücklage zu empfehlen.

Frage: Zählen Geflüchtete zu den schutzbedürftigen Gruppen mit extrabudgetärer Vergütung? 

Antwort: Die Finanzierung der Psychotherapie für Geflüchtete hängt von ihrer Aufenthaltsdauer und ihrem rechtlichen Status ab. Sind sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, können sie in KV Praxen Psychotherapie erhalten. Eine extrabudgetäre Vergütung spezifisch für diese Personengruppe ist jedoch nicht vorgesehen. Sollten die Forderungen im Entschließungsantrag in ein Gesetz übernommen werden, würden Psychotherapien bei Menschen mit Fluchthintergrund - genau wie bei allen anderen GKV-Versicherten auch – nur extrabudgetär vergütet werden, wenn es sich um Leistungen für Kinder/Jugendliche handelt, Dringlichkeit vorlag oder die Behandlung im Rahmen der KSV-Psych-Richtlinie (Komplexversorgung) erbracht wird. 

Frage: In welches Kontingent fallen die Sprechstunden?

Antwort: Das hängt von den Verhandlungen in den zuständigen Gremien ab.

Frage: Soll ich angesichts der Unsicherheit noch neue Patient*innen aufnehmen?

Antwort: Wer einen Versorgungsauftrag (Niederlassung) hat, muss diesen weiter erfüllen. Wie genau „begonnene Behandlungen" vergütet werden, ist aber noch zu klären.

 

Weiterführende Informationen:

Bundespsychotherapeutenkammer: Q&A – Psychotherapeutische Versorgung nach dem GKV-BStabG

Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz – Auswirkungen auf die ambulante Versorgung

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (RefE): Stellungnahme der BPtK

Schlagworte
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Honorarkürzung
Budgetierung
Angemessenheitsprüfung (958Angemessenheitsprüfung
Leistungsobergrenzen
Jobsharing
Kurzzeittherapie
Gruppenpsychotherapie
Gruppentherapie
  • Drucken
  • Share on

    • Facebook
Symbolabbildung: Sprechblase

Kontakt

Sie haben ein Anliegen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie unsere speziellen Sprechstundenangebote, u. a. in den Bereichen Rechtliches, Fort- und Weiterbildung und Zertifizierung.

Kontaktdaten & Sprechstunden

Logo des Portals psych-info.de - Sessel mit Schriftzug

Psych-Info

Unser zentraler Suchdienst für Patient*innen. Als Mitglied können Sie sich kostenfrei registrieren.

Zum Portal psych-info.de

Blick von oben auf Menschen die ein Muster (Netzwerk) bilden
© iStock.com/imaginima

Informationen zur Mitgliedschaft

FAQ, Wer kann Mitglied werden? Wie und wann muss ich mich anmelden oder Änderungen anzeigen? Wie errechnet sich mein Beitrag? Welchen Nutzen habe ich von der Mitgliedschaft? Wann endet die Pflichtmitgliedschaft? Wie erhalte ich einen elektronischen Psychotherapeutenausweis?

Weiterlesen

Für Mitglieder

  • Aktuelles
  • Termine & Veranstaltungen
  • Über uns
  • Praxis- & Stellenbörse
  • Mitgliedschaft
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Themenportal
  • Rechtliches
  • Engagement in der PtK
  • Kammerwahl 2026

Für Patient*innen

  • Informationen zur Psychotherapie
  • Psychotherapeut*in finden
  • Not- und Krisendienste
  • Patient*innenrechte & Beschwerdestellen
  • Spezielle Angebote

Für Medien & Politik

  • Pressemitteilungen & Stellungnahmen
  • Veranstaltungen
  • Publikationen

Unser Servicetelefon erreichen Sie immer jeden dritten Donnerstag im Monat zwischen 16:00 und 17:30 Uhr unter 030 / 88 71 40 20 oder per E-Mail.

Fußbereichsmenü

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit

©2026 - Psychotherapeutenkammer Berlin, KöR
Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin
Tel. +49 30 8871400, Fax. +49 30 88714040, E-Mail: @email