Wer kann Verwaltungsleistungen wirklich ohne Hürden in Anspruch nehmen – und wer nicht? Diese Frage steht im Zentrum des Diversity-Landesprogramms 2.0, das der Berliner Senat am 10. März 2026 beschlossen hat. Die Psychotherapeutenkammer Berlin (PtK) als öffentlich-rechtliche Körperschaft beteiligt sich aktiv daran und plant in enger fachlicher und organisatorischer Zusammenarbeit mit der Landesstelle für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung (LADS) die Umsetzung von acht Maßnahmen bis 2029.
Was verbirgt sich konkret hinter dem Diversity-Landesprogramm 2.0?
Diversity-Ansätze verstehen Vielfalt als Ressource und Bereicherung - Diversity und Antidiskriminierung stellen somit zwei Seiten einer Medaille dar. Hier setzt das Diversity-Landesprogramm an als landesweite Strategie des Berliner Senats zur Verankerung von Diversity und Chancengleichheit durch die Veränderung von Strukturen und Abläufen der Berliner Verwaltung. Rechtliche Grundlage sind §§ 11 und 12 des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG). Dieses gilt ausdrücklich auch für „landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaften" – und damit für die PtK.
Das aktuelle, zweite Programm baut auf dem ersten (2020–2023) auf, das Schwerpunkte auf Personal, Sprache und Bilder legte. Neu ist nun der Fokus auf den Kontakt zwischen Verwaltung und Stadtgesellschaft: Wie zugänglich sind Verwaltungsleistungen tatsächlich für alle Menschen – unabhängig von sozialer, regionaler oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexueller Identität? Ziel ist es, die Verwaltung zugänglich für alle Menschen zu gestalten.
Insgesamt 58 Maßnahmen wurden senatsweit beschlossen, darunter Fortbildungen für Beschäftigte sowie die Überarbeitung von Prozessen und Kommunikationswegen.
Warum ist das für die PtK relevant – und was plant sie konkret?
Psychotherapeutische Versorgung ist ein sensibles und zugleich hochrelevantes Handlungsfeld: Diskriminierungserfahrungen, Sprachbarrieren, mangelnde Barrierefreiheit oder fehlendes Wissen über spezifische Lebenslagen können den Zugang zu Behandlung erschweren oder verhindern. Gerade hier sind Diversity- und Antidiskriminierungsmaßnahmen besonders wichtig, um eine gerechtere und inklusive Versorgung für alle zu gewährleisten.
Die PtK hat das Handlungsfeld Gesundheit im Diversity-Landesprogramm 2.0 aktiv mitgestaltet und – genau wie die Abteilung Gesundheit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege und die Patientenbeauftragte für Berlin – gemeinsam mit dem Referat Diversity und Antidiskriminierungsrecht der LADS entsprechende Maßnahmen unter anderem auf der Basis von Studien und Expertisen entwickelt. Details zu den Maßnahmen finden sich auf den Seiten 80 bis 87 der Broschüre Diversity-Landesprogramm 2.0 – und demnächst auch auf der Homepage der PtK.
Die Beteiligung ist dabei mehr als ein formaler Akt. In der Kammer existieren bereits viele Aktivitäten zu einzelnen Themenfeldern wie rassismussensible Psychotherapie, psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit Migrationgeschichte, von geflüchteten Menschen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder auch rund um das Thema Trans*-Gesundheit. Das Diversity-Landesprogramm bietet nun die Chance, diese Aktivitäten weiterzuentwickeln und dem großen Fortbildungsinteresse der Mitglieder in diesen Bereichen zu begegnen.
Die PtK kommt mit ihrer Beteiligung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach – und geht zugleich einen wichtigen Schritt hin zu einer Kammer, die Barrieren aktiv abbaut. Weitere Informationen folgen in Kürze auf der Kammer-Homepage.
Ansprechpersonen zum Thema in der PtK Berlin sind derzeit:
Pilar Isaac-Candeias (Vorstand PtK Berlin): isaac-candeias@psychotherapeutenkammer-berlin.de
Karin Jeschke (Referentin für Wissenschaft und Forschung PtK Berlin): jeschke@psychotherapeutenkammer-berlin.de