Liebe Mitglieder,
viele von Ihnen, die psychotherapeutisch in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind, werden im Laufe der kommenden Monate unter Berücksichtigung der pandemiebedingten Verlängerung um zwei Jahre nachweispflichtig.
Gerne erinnern wir in diesem Zusammenhang daran, dass seit dem 1. Oktober 2023 Psychotherapeut*innen über das Online-Portal der KV Berlin ihren individuellen Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V einsehen können.
Nach Anmeldung mit dem LANR und zugehörigem Passwort im Online-Portal wird in der „To-do-Liste“ eine entsprechende Tabelle angezeigt. Diese beinhaltet den aktuellen Fortbildungszeitraum unter Angabe des Stichtages gegenüber der KV Berlin. Wir empfehlen Ihnen, diesen Service zu nutzen, da die postalisch versandten Erinnerungsschreiben wohl teils sehr kurzfristig vor Erreichen des Stichdatums eingehen.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Erteilung des Fortbildungszertifikates sollten Sie aufgrund des erhöhten Antragvolumens genügend Zeit (mindestens drei Monate) einplanen. Zudem benötigen wir eine Kopie bzw. einen Screenshot als Nachweis, aus dem Ihr individueller Stichtag erkennbar wird.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Regelungen der seit dem 22.03.2025 gültigen Fortbildungsordnung:
— Kat D (Strukturierte Interaktive Fortbildung): maximal 20 Punkte/Jahr
— Kat E (Selbststudium Fachliteratur): maximal 50 Punkte in einem nachweispflichtigen Zeitraum
Zur weiteren Steigerung des Digitalisierungsgrades wird derzeit die Einbindung der Antragsstellung zum Fortbildungszertifikat in das Online-Fortbildungspunktekonto der PtK Berlin vorbereitet.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Ihre Abteilung Fortbildung und Zertifizierung