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    Aktueller Stand zum Versorgungswerk

    27.08.2013

    Eine erneute anwaltschaftliche Anfrage beim Landesverwaltungsgericht ergab, dass sich das Gericht bis zum Ende diesen Jahres mit der Frage der Einrichtung eines Versorgungswerks befassen wird. Damit wird eine endgültige Entscheidung zu den Möglichkeiten der Berliner Kammer sich einem Versorgungswerk anzuschließen getroffen.

    Entsprechend des Berliner Kammergesetzes können die für die Heilberufe errichteten Kammern berufsständische Versorgungseinrichtungen zur Sicherung ihrer Mitglieder im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie zur Sicherung ihrer Hinterbliebenen schaffen. Von dieser Möglichkeit haben in Berlin die Ärztekammer, die Apothekerkammer, die Tierärztekammer und die Zahnärztekammer Gebrauch gemacht. Es bestehen in Berlin

    • die Berliner Ärzteversorgung,
    • die Apothekerversorgung Berlin,
    • das Versorgungswerk der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zugleich für die Tierärzte in Berlin und Brandenburg und
    • das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin.

    Die Psychotherapeutenkammer Berlin will auch Möglichkeiten für ihre Mitglieder ebenfalls eine Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung schaffen. Einen entsprechenden Beschluss hatte die Delegiertenversammlung am 18. März 2004 einstimmig gefasst. Am 26.4.2007 beschloss die Delegiertenversammlung noch einmal einstimmig, eine berufständische Versorgung der Kammermitglieder ggf. auf dem Weg über einen Anschluss an das niedersächsische Versorgungswerk einzuführen.

    Schlagworte
    Versorgungswerk
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    © iStock.com/imaginima

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