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    BDP fordert psychisch Kranke nicht zu stigmatisieren!

    11.05.2018

    Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) hat auf seiner Delegiertenkonferenz am 6. Mai 2018 in Nürnberg eine Resolution für Achtung der Menschenrechte und echte Hilfe für psychisch Kranke verabschiedet. Diese bezieht sich auf das bayrische "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz". Laut BDP erwecke der Gesetzentwurf über weite Strecken den Eindruck, dass psychisch Kranke als potentielle GefährderInnen gesehen werden.

    Der bayrische Gesetzentwurf zum neuen Psychiatriegesetz sieht neben strengen Regelungen zur Zwangseinweisung vor, dass psychisch Erkrankte, die sich in einer psychiatrischen Klinik befinden, bei der Polizei gemeldet werden müssen. Zudem sollen deren Daten für fünf Jahre in einer sogenannten ,,Unterbringungsdatei'' gespeichert werden und für die Polizei und andere Behörden zugänglich sein.

    Maßnahmen aus dem Maßregelvollzug sowie dem Strafvollzug dürfen nicht auf psychisch Kranke angewendet werden, so der BDP.

    Des Weiteren kritisiert der BDP das Fehlen ,,echter Hilfen'' für psychisch Erkrankte. Hier würden im Gesetzentwurf außer der Einrichtung eines flächendeckenden Krisendienstes keine konstruktiven Ideen vorgestellt.
    BehandlerInnen sehen durch den Gesetzentwurf zudem die Schweigepflicht und das geschützte Vertrauensverhältnis zu ihren PatientInnen gefährdet.

    Angemessen wäre, so der BDP, die konkrete gesetzliche Regelung von Maßnahmen, welche Diagnostik und Therapie im Zusammenhang mit Gewaltdelikten deutlich verbessern würden.
    Psychisch Kranke gefährden nicht mehr als gesunde Menschen und dürfen nicht stigmatisiert werden.

    Die Delegiertenkonferenz des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen fordert eine schnelle neue Gesetzesinitiative, mit echten Hilfen für psychisch Kranke und deren BehandlerInnen.

    Diese Pressemitteilung 6/2018 des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen vom 7. Mai 2018

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