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Berliner Weiterbildungsordnung ist in Kraft getreten - Ausschussmitarbeiter gesucht

26.11.2015

Mit der Bekanntmachung der Berliner Weiterbildungsordnung (WBO) im Amtsblatt von Berlin Nr.46 vom 13.11.2015 ist die Berliner Weiterbildungsordnung in Kraft getreten. Sie enthält einen Teil A, in dem die grundlegenden Regularien für alle Weiterbildungsbereiche enthalten sind, sowie einen Bereich B, in dem die spezifischen Regularien für die einzelnen Weiterbildungsbereiche beschrieben sind. Im Moment ist lediglich der Bereich Klinische Neuropsychologie im Bereich B enthalten. Weitere Bereiche sind noch in der Diskussion.

Bereits im Jahr 2012 wurde eine Kommission Klinische Neuropsychologie eingesetzt, deren Aufgabe es war, die Gleichwertigkeitsprüfung von KNP Qualifikationen auf Basis der Muster-Weiterbildungsordnung gemäß dem B-GA-Beschluss vom 24.11.2011durchzuführen.

Mit Inkrafttreten der Berliner WBO müssen zu deren Umsetzung sowohl ein Weiterbildungsausschuss (§10) als auch ein Prüfungsausschuss (§11) eingerichtet werden. Für die Mitarbeit in beiden Gremien können sich sowohl Kammermitglieder, die bereits eine von einer Psychotherapeutenkammer anerkannte KNP Weiterbildung absolviert haben, als auch Mitglieder, die über die Voraussetzungen einer Befugnis entsprechend § 5 Abs.4 verfügen, bewerben. Kammermitglieder, die sich in Weiterbildung KNP befinden, können sich gemäß §10 für den Weiterbildungsausschuss bewerben. Die Aufgaben dieser beiden Gremien sind in den §§ 10 und 11 beschrieben. Ansprechpartnerin: Frau Engert Tel. 88 92 490 11

Dokumente
wbo_30062015.version_amtsblatt.pdf
(PDF, 138.66 kb)
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