Zur ersten Lesung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundestag hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ihre grundsätzliche Zustimmung zu digitalen Lösungen erklärt, allerdings nur, wenn diese die Versorgung tatsächlich verbessern.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betonte, die Digitalisierung müsse sich am Nutzen für die Patient*innen orientieren. Krankenkassen dürften sensible Gesundheitsdaten nicht nutzen, um auf Behandlungsentscheidungen Einfluss zu nehmen. Zudem dürfe der Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe nie von digitalen Angeboten abhängig gemacht werden.
Die Kammer wendet sich gegen das Vorhaben, Kranken- und Pflegekassen Daten der elektronischen Patientenakte automatisiert auswerten und daraus Behandlungsempfehlungen ableiten zu lassen. Den Kassen fehle sowohl der vollständige Datenüberblick als auch die Kenntnis des Einzelfalls. Solche Empfehlungen könnten Betroffene verunsichern, Therapien stören und das Vertrauensverhältnis belasten. Über die notwendige Behandlung sollten Behandelnde und Patient*innen gemeinsam auf Basis individueller Diagnostik entscheiden.
Digitale Ersteinschätzungen und Online-Terminbuchungen sollen laut BPtK nur zusätzlich angeboten werden. Der direkte Weg zu Psychotherapeut*innen und die Vermittlung über die 116 117 müssten bestehen bleiben, damit Menschen ohne App nicht benachteiligt werden. Die Diagnostik in der Psychotherapeutischen Sprechstunde könne eine digitale Einschätzung ohnehin nicht ersetzen.
Darüber hinaus fordert die Kammer, Psychotherapeut*innen bei der elektronischen Überweisung ausdrücklich einzubeziehen und das Antrags- und Gutachterverfahren zu digitalisieren. So ließen sich Bürokratie und Wartezeiten verringern, ohne die Qualitätssicherung aufzugeben.
Die Stellungnahme der BPtK finden Sie hier.