Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entschließung zur Psychotherapie stärker an den Bedürfnissen der Patient*innen auszurichten. Hintergrund ist, dass laut dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) psychotherapeutische Leistungen ab 2027 wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden sollen. Die daraus resultierende Deckelung könnte die Behandlungskapazitäten mindern und zu längeren Wartezeiten führen.
Durch die parallel zu diesem Gesetz auf den Weg gebrachte Entschließung sollen die Folgen der geplanten Budgetierung für besonders vulnerable Patient*innengruppen gemindert werden.
Positiv bewertet die Kammer, dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vollständig außerhalb des Budgets vergütet werden soll. Die BPtK zeigt sich jedoch besorgt, dass die Entschließung für die psychotherapeutische Versorgung Erwachsener weiterhin keinen ausreichenden Schutz vorsieht und sieht hier Korrekturbedarf: Neben der Akutbehandlung sollten auch Richtlinienpsychotherapie, stabilisierende Kurzkontakte, Gruppentherapie sowie Koordination und Vernetzung in regionalen Verbünden extrabudgetär bezahlt werden.
Die Bindung an eine Vermittlung über die Terminservicestelle lehnt sie als unnötige Hürde ab. Zudem müsse die gestrichene Angemessenheitsprüfung der Vergütung zurückgenommen werden. Für die Versorgung Erwachsener insgesamt fehle weiterhin ausreichender Schutz.
Der Beschluss ist für den 14. Oktober im Rahmen des Notfallreformgesetzes geplant.
Eine entsprechende Stellungnahme der BPtK finden Sie hier.