Die Psychotherapiemethode Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR) gilt nun auch für Kinder und Jugendliche mit Posttraumatischer Belastungsstörung als wissenschaftlich anerkannt. Das geht aus einem Nachgutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie hervor, das am 9. März 2026 beschlossen wurde.
Grundlage ist eine inzwischen ausreichende Zahl methodisch hochwertiger Studien. Neu berücksichtigt wurde eine Untersuchung, die eine Wirksamkeit der Therapie noch sechs Monate nach Behandlungsende belegt. Bereits seit 2006 gilt EMDR bei Erwachsenen als wissenschaftlich anerkannt; die sozialrechtliche Anerkennung durch den Gemeinsamer Bundesausschuss folgte 2014.
Damit EMDR auch bei gesetzlich versicherten Kindern und Jugendlichen regulär angewendet und abgerechnet werden kann, ist nun eine eigene Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich.
Das Nachgutachten finden Sie hier.