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    Empfehlung zu Preisgrenzen beim Verkauf eines Praxissitzes

    19.05.2010

    Nachdem das Thema der sittenwidrig überhöhten Praxisverkaufspreise seit Jahren im Vorstand, der Delegiertenversammlung und in den entsprechenden Ausschüssen intensiv und teilweise sehr kontrovers und emotional diskutiert wurde, hat sich die Berliner Psychotherapeutenkammer jetzt auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.

    Ab sofort liegt den Antragsformularen des Zulassungsausschuss, der über die Nachbesetzung eines freiwerdenden Praxissitzes mit KV-Zulassung in Berlin entscheidet, ein Brief der Psychotherapeutenkammer bei.

    Darin wird verkaufenden Kollegen empfohlen, ihre Preisforderungen bei 25.000 Euro zu begrenzen. Bewerber um die Praxissitze werden aufgefordert, keine höheren Ansprüche zu akzeptieren. Den genauen Wortlaut der Briefe finden Sie im Mitgliederbereich im Menüpunkt Praxisverkauf/Praxisabgabe. Dort finden Sie auch zahlreiche weitere Informationen: zur rechtlichen Lage, den verschiedenen Bewertungsmodellen und Kriterien, die den Preis rechtfertigen, sowie unterschiedliche Stellungnahmen, die den Hintergrund des Problems beleuchten.

    Um zur jetzigen Einigung zu gelangen, mussten wir einen weiten Weg zurücklegen. Der Ausschuss für Berufsordnung, Ethik und Patientenrechte hatte das Thema bereits 2007 auf die Agenda genommen. Alle Praxisbewertungsmodelle wurden auf ihre Tauglichkeit geprüft, alle Gerichtsurteile ausgewertet, eine Kommission wurde zu diesem Problem eingesetzt, die jetzt ihren Arbeitsauftrag zunächst erfüllt hat. Der Vorstand der Berliner Kammer und ihre Delegierten haben mit dieser Entscheidung Position bezogen, für eine Kultur der Praxisweitergabe unter kontrollierten, transparenten und fairen Bedingungen und für einen Interessensausgleich mit den Kollegen und dem Nachwuchs innerhalb der Profession.

    Pilar Isaac-Candeias, Vorstand

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    © iStock.com/imaginima

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