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    Erfolgreiche Kammerarbeit: Gesundheitsausschuss des Landes Berlins beschließt Aufnahme der Psychotherapeutenkammer in das Landesgremium § 90a SGB V

    13.11.2012

    Der Gesundheitsausschuss des Landes Berlins hat entschieden, dass nach gestrigem Vorschlag der Koalitionspartner die Psychotherapeutenkammer Berlin neben der Ärztekammer als voll stimmberechtigte Mitglieder in dem neu einzurichtenden Landesgremium nach § 90a SGB V aufgenommen werden soll. Der Änderungsantrag wurde im Gesundheitsausschuss am 12. November 2012 verabschiedet und wird nun dem Plenum im Abgeordnetenhaus zur Abstimmung vorgelegt.

    Das gemeinsame Landesgremium kann nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen und den vom Landesausschuss im Zusammenhang mit dem Versorgungsbedarf zu treffenden Entscheidungen abgeben. Gleiches gilt auch für Stellungnahmen zur Aufstellung und Anpassung des Bedarfsplans zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung.

    Die Psychotherapeutenkammer Berlin soll nach dem gestern gefassten Beschluss neben der Ärztekammer Berlin und den Vertreterinnen und Vertretern der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin sowie der Berliner Krankenhausgesellschaft stimmberechtigte Beteiligte des gemeinsamen Landesgremiums sein. Hierdurch soll eine Parität zwischen dem Land, den Kostenträgern und den Organisationen der Leistungserbringer und deren Berufsständen bestehen.

    Begründet wurde die Aufnahme in der Aufgabe der Kammer für die Qualität der psychotherapeutischen Berufsausübung der in Berlin tätigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu sorgen. Auf Grund dieser Aufgabenstellung verfügt die Psychotherapeutenkammer Berlin über umfassende fachliche Kenntnisse sowohl im Hinblick auf den ambulanten als auch auf den stationären Bereich. Die Aufnahme als vollberechtigtes Mitglied in das Gremium sieht die Kammer als sehr gute Möglichkeit sich zukünftig im Rahmen seines 10-Punkte-Programms weiter verstärkt für die Belange der PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen einzusetzen.

    Dokumente
    10_punkteprogramm_zur_psychotherapeutischen_versorgung.pdf
    (PDF, 52.69 kb)
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