Eine Änderung der Ärzte-ZV eröffnet Psychotherapeut*innen in Privatpraxen neue Möglichkeiten, an der Kassenversorgung vulnerabler Kinder und Jugendlicher teilzunehmen – etwa bei Intelligenzminderung, Suchterkrankung oder erheblich eingeschränktem Funktionsniveau. Voraussetzung ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer entsprechenden Einrichtung, z. B. einem sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ).
Die BPtK startet dazu eine Online-Fortbildungsreihe und lädt zur Auftaktveranstaltung gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) ein. Themen sind u. a. Zugangsvoraussetzungen, Vertragsgestaltung und ein Musterkooperationsvertrag. Die Veranstaltung richtet sich an KJP-qualifizierte Psychotherapeut*innen und findet am 29. April 2026, 18:00–19:30 Uhr via Zoom statt. Anmeldung bis 27. April unter veranstaltung@bptk.de.