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    G-BA: G-BA passt Regelung zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen an

    21.02.2012

    Mit einer am Donnerstag beschlossenen Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie zielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine wirkungsvollere Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Quotenregelung bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Diese sieht vor, dass in jedem Planungsbereich ein bestimmter Anteil der Zulassungsmöglichkeiten denjenigen Leistungserbringern vorbehalten wird, die ausschließlich Kinder und Jugendliche betreuen.

    Lesen Sie hier den kompletten Artikel

    BPTK: 177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

    Gemeinsamer Bundesausschuss korrigiert falsche Berechnung

    Berlin, 16. Februar 2012: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Berechnung der Mindestquote für ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie korrigiert. Danach entstehen bundesweit voraussichtlich 177 zusätzliche Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. "Wir hatten immer wieder kritisiert, dass der G-BA für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Psychotherapeuten zählt, die gar keine Kinder und Jugendlichen behandeln", stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Aus unserer Sicht hätten die zusätzlichen Praxissitze schon seit 2009 für die Versorgung zur Verfügung stehen müssen." Die neue Berechnung für die Mindestquote tritt allerdings erst ab 1. Januar 2013 in Kraft. "Das Gesetz zur Mindestquote in der ambulanten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entfaltet damit erst vier Jahre nach seinem Inkrafttreten die Wirkung, die der Gesetzgeber beabsichtigte", kritisiert BPtK-Präsident Richter. Die Regelung ist bis Ende 2013 befristet.

    Am 1. Januar 2009 führte der Gesetzgeber eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein, um die Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Danach sollten mindestens 20 Prozent der niedergelassenen Psychotherapeuten "ausschließlich" Kinder und Jugendliche behandeln. Der G-BA benötigte nach Inkrafttreten des Gesetzes noch fast ein Jahr, um die notwendigen Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Mindestquote zu schaffen. Dabei zählte er dann aber Psychotherapeuten, die sowohl als "Psychologischer Psychotherapeut" als auch "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" zur gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, zur Hälfte als Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln.

    Ein Blick in die Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen hätte schon damals geklärt, dass doppelt zugelassene Psychotherapeuten nur in sehr geringem Umfang Kinder und Jugendliche behandeln. In Deutschland arbeiten 667 niedergelassene Psychotherapeuten mit einer doppelten Zulassung. Davon behandeln mehr als 40 Prozent ausschließlich Erwachsene. Nur knapp zehn Prozent behandeln überhaupt zur Hälfte Kinder und Jugendliche. Dies hatte der G-BA für alle doppelt zugelassenen Psychotherapeuten angenommen.

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespsychotherapeutenkammer

    Herr Kay Funke-Kaiser

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Telefon: 030 278785-0

    E-Mail: presse@bptk.de

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