Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert, psychotherapeutische Leistungen weiterhin vollständig extrabudgetär zu vergüten. Wie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) schreibt, werde die im Regierungsentwurf vorgesehene Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aus Sicht der Länderkammer zu weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten führen.
Zudem fordert der Bundesrat, das vorgeschriebene Konsiliarverfahren vor Therapiebeginn für Fälle nach ärztlicher Überweisung oder Krankenhausentlassung zu streichen sowie die Zuschläge für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie beizubehalten.
Die Bundesregierung will am 17. Juni 2026 im Rahmen der Kabinettssitzung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme beschließen.
Die gesamte Meldung der BPtK finden Sie hier.