Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat einstimmig zentrale Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefordert. Konkret soll die vollständige extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich verankert werden, um längere Wartezeiten und den Abbau von Therapieplätzen zu verhindern.
Zudem empfiehlt der Ausschuss, eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einzuführen, das verpflichtende Konsiliarverfahren vor Therapiebeginn bei ärztlicher Überweisung oder Krankenhausentlassung abzuschaffen sowie die Zuschläge für die ersten zehn Sitzungen einer Kurzzeittherapie beizubehalten.
Der Bundesrat entscheidet am 12. Juni 2026 über seine Stellungnahme zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz.
Eine entsprechende Meldung zum Thema finden Sie auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hier.