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    Information zum Schreiben der KV Berlin zur "Zuweisung von Patient*innen an Psychotherapeut*innen durch die TSS"

    24.04.2024

    Liebe Kolleg*innen,

    einige von Ihnen haben bereits Schreiben der Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin erhalten in Bezug auf die Vermittlung offener Patient*innenanfragen. Einige haben sich auch bereits an die Kammer gewandt und um Stellungnahme und Erläuterung gebeten. Dem wollen wir im Folgenden nachkommen.

    In der Terminservicestelle (TSS) der KV Berlin haben sich (Stand 22. April 2024) 5000 offene Psychotherapie-Tickets angesammelt. Das heißt: 5000 wartende Berliner Patient*innen – Kinder, Jugendliche und Erwachsene, denen von unseren Kolleg*innen in der Sprechstunde ein PTV 11 ausgestellt worden ist mit der Empfehlung, dringend eine Psychotherapie bzw. Akutbehandlung zu beginnen, können nicht vermittelt werden. Die Anzahl der von unserer Berufsgruppe bei der TSS gemeldeten Akutbehandlungs-Termine und probatorischen Sitzungen reichen nicht aus.

    Um ihrem gesetzlichen Auftrag der Sicherstellung nachzukommen, hat die KV Berlin mit dem beratenden Fachausschuss Psychotherapie eine Strategie entwickelt, die angelehnt ist an ein in Hamburg erfolgreich praktiziertes Konzept. Danach telefoniert die TSS zunächst alle Patient*innen ab, denen nach der Empfehlung auf dem PTV 11 bisher keine Termine vermittelt werden konnten, um zu ermitteln, wie viele von ihnen tatsächlich aktuell noch einen akuten Behandlungsbedarf haben. Diejenigen, die weiterhin eine Psychotherapie dringend benötigen, sollen direkt an eine*n Psychotherapeut*in vermittelt werden. Der*die Therapeut*in bekommt dann eine Infomail mit der von der TSS vergebenen Patienten-ID und der Bitte, diesem*dieser Patient*in einen Termin anzubieten.

    Hier geht es nicht um eine juristische Verpflichtung, sondern um eine gemeinsame Anstrengung, die Menschen, die es dringend benötigen, psychotherapeutisch zu versorgen.

    Es ist sowohl uns als auch der KV bekannt, dass über 98% aller Berliner Psychotherapeut*innen ihre Versorgungsaufträge erfüllen und ein Mangel an Therapieplätzen besteht. Dennoch bitten wir Sie, für sich zu schauen, ob Sie es möglich machen können, mit dem*r Patient*in einen Termin zu vereinbaren, falls Ihnen ein*e solche*r Patient*in über die TSS vermittelt wird. Kolleg*innen aus Hamburg, wo dieses Verfahren schon länger praktiziert wird, berichten, dass sie ca. einmal im Jahr diesbzgl. kontaktiert werden.

    Sollten die offenen Anfragen von der TSS der KV Berlin nicht in die Praxen vermittelt werden können, müsste die KV zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages an Kliniken herantreten, die diese Patient*innen dann versorgen würden. Außerdem könnten sich Stimmen gestärkt fühlen, die nach einer stärkeren externen Steuerung der psychotherapeutischen Versorgung rufen. Dies kann weder in unserem noch im Interesse unserer Patient*innen sein.

    Die Schwachstellen in der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie, die seit dem 1. April 2017 in Kraft ist, wie bspw. das Melden einzelner probatorischer Sitzungen bei fehlenden Kapazitäten für eine anschließende Richtlinien-Psychotherapie, werden auch von der Psychotherapeutenkammer Berlin gesehen und nach außen kommuniziert.

    Über Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung (wenn Sie denn überhaupt kontaktiert werden) an dieser Initiative würden wir uns dennoch sehr freuen.

    Schlagworte
    KV-Berlin
    Informationen der KV Berlin
    ambulante psychotherapeutische Versorgung
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    © iStock.com/imaginima

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