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    KBV: Kassen blockieren auf Kosten junger PatientInnen

    05.02.2018

    Die Verhandlungen zur Anpassung der Vergütung in der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind aufgrund des extrem niedrigen Angebots des GKV-Spitzenverbandes gescheitert. Die KBV wird nun das Schiedsamt anrufen.

    Sozialpsychiatrische Praxen ermöglichen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ÄrztInnen und u.a. PsychotherapeutInnen und SozialarbeiterInnen eine flexible, individuelle und nachweislich hilfreiche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit zum Teil schweren psychischen Belastungen.

    Durch die Qualifikation der MitarbeiterInnen entstehen in sozialpsychiatrischen Praxen entsprechend hohe Personalkosten. - Hier greift die Sozialpsychiatrie-Pauschale.

    Allerdings wurde diese Pauschale seit Abschluss der Vereinbarung im Jahr 2009 nicht mehr angepasst und kann den heutigen Bedingungen und Kostenstrukturen nicht mehr gerecht werden. Die KBV hatte aufgrund der gestiegenen Kosten eine einmalige Erhöhung in Höhe von 30,5 %, sowie eine jährliche Anpassung der Pauschale gefordert. Das Angebot des GKV-Spitzenverbandes lag deutlich darunter und hätte nur einen Bruchteil der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre aufgefangen. Daraufhin wurden die Verhandlungen abgebrochen.

    Hier kommen Sie zur Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

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