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Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes 2019: Auskunftspflicht für Praxen von psychologischen PsychotherapeutInnen

02.09.2020

Liebe Mitglieder,

das Statistische Bundesamt (Destatis) führt im Herbst 2020 auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik eine repräsentative Umfrage zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten durch. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2019. Ziel ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.

Wie läuft die Befragung ab?

Um zuverlässige und aktuelle Ergebnisse zu gewinnen, sieht das Gesetz über Kostenstrukturstatistik für diese Erhebung Auskunftspflicht vor. Die auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Praxen, die an der Kostenstrukturerhebung aus dem Jahr 2015 teilgenommen haben, werden in der Regel nicht mehr einbezogen. Um die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens fünf Prozent der Praxen befragt und Ergebnis auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet. Die Zugangsdaten zum Online-Fragebogen werden im Oktober 2020 versandt. Die Online-Fragebogen sind dann innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2021 geplant.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der Kostenstrukturerhebung ziehen?

Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2021 geplant. Sie dienen unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Die Praxen selbst haben die Möglichkeit, betriebswirtschaftliche Vergleiche durchzuführen und damit Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsabläufen zu erkennen.

Haben Sie noch Fragen?

Ausführliche Informationen und Ergebnisse über die letzte Kostenstrukturerhebung im Jahr 2015 sind als Download unter:

www.destatis.de > Themen > Branchen und Unternehmen > Dienstleistungen > Publikationen > Medizinischer Bereich > Fachserie 2, Reihe 1.6.1 erhältlich.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Bundesamtes (Servicenummer: 0611/ 75 4242, E-Mail-Adresse: kostenstruktur@destatis.de) gerne zur Verfügung.

Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung!

Schlagworte
Kostenstrukturerhebung
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